(c) proplanta „Die BVVG arbeitet nach den für sie geltenden Gesetzen und Richtlinien“, bekräftigte die Pressesprecherin der bundeseigenen Gesellschaft, Dr. Constanze Fiedler, am vergangenen Freitag (15.8.) in Berlin.
Sie verwies dabei insbesondere auf das Zweite Flächenerwerbsänderungsgesetz sowie die zwischen Bund und Ländern abgestimmten Privatisierungsgrundsätze 2010. „Bei den Ausschreibungen geben die Landwirtschaftsbetriebe ihre Gebote ab und entscheiden damit, wieviel ihnen die Fläche wert ist“, erläuterte die Sprecherin.
Der Höchstbieter erhalte den Zuschlag. Mit diesem Verkauf zum Marktwert werde sichergestellt, dass die BVVG keine Beihilfe ausreiche. Das sei nach den geltenden wettbewerbs- und haushaltsrechtlichen Vorschriften weder der BVVG noch der öffentlichen Hand im Bund und in den Ländern erlaubt.
Nicht haltbar sei zudem der Vorwurf, die BVVG verkaufe in größeren Umfang an sogenannte Investoren. Der Sprecherin zufolge waren die Ausschreibungslose im Jahr 2013 im Durchschnitt 9,5 ha groß. Sie seien damit für Investoren in der Regel nicht interessant.
Die BVVG reagierte damit auf eine Presseverlautbarung des Landesbauernverbandes (LBV) Brandenburg. Der hatte eine „Wildwest-Manier der Privatisierung“ kritisiert und ein Ende der Ausschreibung von bewirtschafteten Flächen verlangt. Notwendig sei eine Politik, „die den Boden nicht als Mittel der Bundeshaushaltssanierung ansieht.“ Stattdessen gehöre das Land in die Hände ortsverbundener, nachhaltig wirtschaftender Betriebe. (AgE)
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