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04.03.2010 | 07:50 | Agrarstatistik 

Landwirtschaftszählung 2010: Zur Teilnahme verpflichtet

Oldenburg - Nach zehn Jahren findet jetzt wieder eine Landwirtschaftszählung statt. Dazu erhalten 50.000 Landwirte in Niedersachsen in den nächsten Tagen einen entsprechenden Fragebogen von ihrer Gemeinde.

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(c) proplanta
Ziel der in über 100 Staaten der Welt durchgeführten Zählung ist es, aktuelle und verlässliche Daten über die weltweite Landwirtschaft zu erhalten. Sie geben wichtige Hinweise für zukünftige politische Entscheidungen und sind gleichzeitig Gratmesser für den Erfolg zurückliegender Beschlüsse.

Alle Betriebe, die mindestens fünf Hektar Landwirtschaftliche Fläche (LF) bewirtschaften, eine Mindestanzahl an Tieren halten oder eine Mindestfläche an Sonderkulturen bewirtschaften, sind zum Ausfüllen der Fragenbögen verpflichtet. Abgefragt werden Daten zur Bodennutzung und zum Viehbestand. Ferner sind Angaben zu Arbeitskräften, Eigentums- und Pachtverhältnissen, zur Hofnachfolge, zum Erwerbscharakter (Haupt- oder Nebenerwerb) und zur Bewässerung zu machen. Eine kleine Stichprobe von Betrieben wird noch zu Bodenbearbeitung, Fruchtfolge, Erosionsschutz, Landschaftselementen, Stall- und Weidehaltung sowie Anfall, Lagerung und Ausbringung von tierischem Wirtschaftsdünger befragt.

Zur Vereinfachung des Verfahrens können Daten der Agrarverwaltung zum Teil direkt übernommen werden. Stichtag für die Erhebung ist der 1. März. Alle gewonnenen Informationen unterliegen der strikten Geheimhaltung. Das Zahlenwerk darf nicht an Dritte weitergegeben werden und dient ausschließlich der statistischen Auswertung.

Neben Deutschland sind alle EU-Länder zur Teilnahme an der, auch als Agrarzensus bezeichneten, Landwirtschaftszählung 2010 verpflichtet. In Niedersachsen obliegt die Datenerhebung vor Ort den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden. Verantwortlich für die Durchführung ist der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) in Hannover, das die ermittelten Zahlen auch verrechnet.

Landwirtschaftszählungen finden alle zehn Jahre in den von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) benannten Staaten statt. Weitere Informationen, darunter die digitalisierten Erfassungsbögen, gibt es auf der Homepage des LSKN (www.lskn.niedersachsen.de). Auch das Statistische Bundesamt hat Informationen zur Zählung im Internet unter www.landwirtschaftszaehlung.de bereitgestellt. (lwk ns)
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