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22.03.2020 | 08:40 | Nachbauauskunft 

Nachbau kann jetzt wieder gemeldet werden

Bonn - Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) hat die Landwirte darum gebeten, bis zum 30. Juni ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2019/Frühjahr 2020 einzureichen.

Nachbaugebühren
(c) proplanta
Im Auftrag der Pflanzenzüchter wird die STV nach eigenen Angaben in Kürze die Unterlagen zur Nachbauerklärung verschicken. Die Rückmeldung sei wichtig, um den Erfolg im Getreideanbau in Deutschland auch zukünftig durch leistungsstarke und gesunde Sorten sichern zu können, betonte STV-Geschäftsführer Dirk Otten  vergangene Woche in Bonn.

Die Entwicklung neuer Sorten sei aufwendig und teuer. „Diese züchterische Arbeit muss honoriert werden“, so Otten. Nach seinen Worten sind die Z-Lizenz und die Nachbaugebühren essenziell, um Innovationen zu sichern. Dies gelte besonders vor dem Hintergrund, dass die Anbaubedingungen etwa durch längere Trockenphasen oder extreme Hitze schwieriger würden.

Landwirte dürfen laut STV im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen. Sie müssten allerdings die Nachbaubedingungen erfüllen. Die Landwirte seien verpflichtet, eine Nachbauentschädigung zu zahlen und Auskunft zu erteilen.

Alternativ räumt die STV allen Landwirten die Möglichkeit ein, den Nachbau vollständig bis zum 30. Juni zu melden. Die dann geschuldete Nachbaugebühr werde berechnet und den Landwirten mit einem späteren Zahlungstermin in Rechnung gestellt. Die Nachbauerklärung kann der STV zufolge auch online eingereicht werden. (www.stv-bonn.de)
AgE
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