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07.04.2022 | 11:37 | Verbraucherpreise 

Null Mehrwertsteuer auf Benzin und Lebensmittel nicht möglich

Berlin - Eine kurzfristige Aussetzung der Mehrwertsteuer bei Benzin, Diesel, Heizöl, Gas, Strom oder Grundnahrungsmitteln, um den extremen Preisanstieg abzufedern, wäre nach Einschätzung von Experten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages europarechtlich nicht möglich.

Verbraucherpreise
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Experten: Mehrwertsteuer auf Null bei Benzin und Essen nicht möglich. (c) proplanta
In einer aktuellen Analyse der Rechtslage, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, verweisen die Experten auf die sogenannte EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie.

Darin haben die EU-Staaten für den Binnenmarkt und einheitliche Wettbewerbsbedingungen gemeinsame Vorgaben für die Mehrwertsteuer festgelegt: Der reguläre Steuersatz muss mindestens bei 15 Prozent liegen, der ermäßigte bei mindestens 5. Gänzliche Steuerbefreiungen sind demnach nur in bestimmten Bereichen möglich, die dem Gemeinwohl dienen, etwa Krankenhaus- und Arztbehandlungen oder Bildung. Lebensmittel sowie Treib- und Heizstoffe gehörten nicht dazu, schreibt der Wissenschaftliche Dienst.

«Damit scheidet eine vollständige Mehrwertsteuerbefreiung für diese Leistungen aus», heißt es in der Expertise, die der AfD-Abgeordnete René Springer angefragt hatte. Der nationale Gesetzgeber sei wegen der vollharmonisierten Mehrwertsteuer an die EU-Vorgaben gebunden und könne keine eigenen Befreiungstatbestände schaffen. Die Experten sehen auch keine «unionsrechtliche Grundlage» für die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes bei Treibstoff- und Heizkosten.

In der Diskussion über die deutlich gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten wurde zuletzt immer wieder über die Mehrwertsteuer bei Energie, Sprit und Lebensmitteln diskutiert. Die AfD-Fraktion selbst hatte in einem Antrag eine vorübergehende Aussetzung der Steuer gefordert. Springer sagte der dpa: «Wir brauchen jetzt deutliche Steuersenkungen bei Lebensmitteln und Sprit, um existenzielle Notlagen für Millionen Bürger abzuwenden. Wenn das im Rahmen des EU-Rechts nicht mehr möglich ist, dann haben wir hier ein riesiges Problem. Es kann nicht sein, dass die EU vernünftige Sofortmaßnahmen im Interesse der eigenen Bürger verhindert.»
dpa
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