Vergangene Woche zeigte sich die bundeseigene Gesellschaft optimistisch, die Verträge für die insgesamt Ende September freiwerdenden 23.650 ha fristgerecht unter Dach und Fach zu bekommen. Bei der BVVG geht man davon aus, dass zwischen 85 % und 90 % der Flächen im Zuge der Neuverpachtung an ökologisch wirtschaftende
Betriebe gegangen sind.
Damit scheint das Interesse von Ökobetrieben an BVVG-Flächen ungebrochen. Vor einigen Wochen hatte die BVVG bekanntgegeben, dass sie solche Flächen, für die im Rahmen der beschränkten Ausschreibungen keine Gebote von Ökobetrieben eingingen, anschließend offen ausschreiben werde. In diesen Fällen konnten sich auch konventionelle Betriebe bewerben.
Allerdings wurde die Verpachtung dann auf ein Jahr begrenzt. Nach wie vor keine Einigung herrscht innerhalb der Bundesregierung darüber, wie die Vorgaben im Koalitionsvertrag zum weiteren Umgang mit den BVVG-Flächen umgesetzt werden sollen.
Steigender DruckSPD, Grüne und FDP haben sich bekanntlich darauf verständigt, die Flächen nicht mehr zu verkaufen, sondern „vorrangig an nachhaltig beziehungsweise ökologisch wirtschaftende Betriebe“ zu verpachten. Über die Kriterien herrscht offenbar bislang ebenso wenig Einvernehmen wie über die vorgesehene unentgeltliche
Übertragung von weiteren 17.500 ha aus dem Bestand der BVVG an Naturschutzorganisationen, wie dies ein zwischenzeitlich erzielter Kompromiss vorsah.
Die Hängepartie zum weiteren Umgang mit den BVVG-Flächen hat sowohl bei Verbänden als auch in den Ländern für erheblichen Unmut gesorgt. Zuletzt hatte die
Agrarministerkonferenz (
AMK) die beteiligten Bundesressorts aufgefordert, die Abstimmungen über die Vergabekriterien der BVVG-Flächen umgehend wieder aufzunehmen und sich schnellstmöglich zu einigen.
Alle Beteiligten seien sich bewusst, dass schnell Klarheit geschaffen werden müsse, hieß es in Regierungskreisen in Berlin. Im Pachtjahr 2022/23 laufen den Angaben zufolge BVVG-Pachtverträge für rund 22.000 ha Acker- und Grünland aus.