Sie ist ein wichtiger weiterer Schritt zur Energieautarkie Österreichs und zu deutlich mehr Klimaschutz“, betonte Umweltminister Niki Berlakovich anlässlich des beginnenden Begutachtungsverfahrens zur neuen Kraftstoffverordnung.
Österreich setzt damit die EU-Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energie und die EU- Richtlinie zur Kraftstoffqualität in nationales Recht um. Die wichtigsten Ziele sind die Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie im Verkehr, insbesondere von Biokraftstoffen sowie für
Ökostrom für E-Fahrzeuge bis 2020 auf zehn Prozent und die Reduktion der
CO2 -Emissionen durch Kraftstoffanbieter um mindestens sechs Prozent. Das Begutachtungsverfahren der Kraftstoffverordnung wird in sechs Wochen abgeschlossen.
Um die ökologische Verträglichkeit der eingesetzten
Biokraftstoffe zu garantieren, gelten verpflichtend vorgeschriebenen Nachhaltigkeitskriterien. Sie betreffen auch die für die Biokraftstoffproduktion angebauten Rohstoffe und sichern so die Einsparung von Treibhausgasemissionen im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen. Die Kriterien ergänzen die Verordnung des Lebensministeriums, die die
Nachhaltigkeit der in Österreich angebauten landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe für die Biokraftstoffproduktion regelt.
Die neue Kraftstoffverordnung sieht eine stufenweise Anhebung der Substitutionsverpflichtung für Biokraftstoffe in zwei Schritten - entsprechend den Ergebnissen der Energiestrategie - vor. Zu diesen Zeitpunkten werden alle Fragen zur technischen Verträglichkeit der Kraftstoffe für die Fahrzeuge geklärt sein. Im Oktober 2012 soll das Substitutionsziel an das deutsche Ziel von 6,25 Prozent und im Oktober 2017 auf 8,45 Prozent angepasst werden.
„Der Einsatz von Biokraftstoffen in Österreich ist eine Erfolgsgeschichte: 2009 konnten durch den Einsatz von Biokraftstoffen insgesamt rd. 1,7 Millionen Tonnen CO2 -Emissionen im Verkehrssektor eingespart werden“, so Umweltminister Niki Berlakovich abschließend. (BMLFUW)