Diesen Antrag hat Brandenburg gemeinsam mit den Bundesländern Berlin, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eingebracht. Im Kern richtet sich der Antrag der vier Bundesländer gegen die von der Bundesregierung geplante Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken. Zudem kritisieren die Bundesländer das von der Bundesregierung vorgesehene verkürzte Verfahren zur Umsetzung des Energiekonzepts.
„Das vorgesehene Verfahren zielt darauf ab, weitreichende Entscheidungen mit Auswirkungen auf den
Klimaschutz, die Wirtschaft und das Sozialgefüge ohne Beteiligung der Bundesländer zu treffen. Das können wir nicht akzeptieren“, erklärte Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Linke).
Die vier Antrag stellenden Bundesländer kritisieren Inhalt und Form des Vorhabens. Sie lehnen jede Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken über die im Atomgesetz festgelegten Reststrommengen ab und sind der Auffassung, dass eine Laufzeitverlängerung durch eine Novellierung des Atomgesetzes der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Die Antragsteller sehen in dem Vorhaben der Bundesregierung einen Eingriff in den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt zu Lasten der kommunalen und mittelständischen Energiewirtschaft. Sie befürchten darüber hinaus eine Verdrängung von heimischen Energieträgern sowie negative Auswirkungen auf den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien.
Die Bundesregierung hatte am 28. September 2010 das Energiekonzept beschlossen. Nunmehr sollen in einem ersten Schritt zur Umsetzung Atomrechtsnovellen auf den Weg gebracht werden, unter anderem zur Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken (AKW). Die Bundesregierung plant, diese Entscheidungen nicht als Gesetzentwürfe der Regierung, sondern als parlamentarische Gesetzesinitiativen der Koalitionsfraktionen einzubringen. Das damit mögliche verkürzte Verfahren würde Entscheidungen ohne Zustimmung der Bundesländer ermöglichen. (PD)