Der zügige Ausbau erneuerbarer Energien ist weitestgehend Konsens. Doch dieses Ziel scheitert häufig an ausstehenden Genehmigungen. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald kann davon ein Lied singen. (c) liveostockimages - fotolia.com
Eine Entscheidung solch komplexer Genehmigungsverfahren anstelle der zuständigen Behörden überfordere Gerichte, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Sperlich am Dienstag bei der Verhandlung der Untätigkeitsklage eines Windkraftplaners. Zudem änderten sich während verschleppter Genehmigungsverfahren ständig die Rechtslage, was gerichtliche Entscheidungen zusätzlich erschwere.
Bei der am Dienstag verhandelten Klage geht es um acht Windkraftanlagen in der Nähe von Parchim. Das Unternehmen UKA hatte eine entsprechenden Antrag 2018 eingereicht. Bislang ist keine Entscheidung gefallen. Nach vorläufiger Einschätzung Sperlichs hätte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Stalu) längst entscheiden müssen. Der Projektentwickler wäre vermutlich auch mit einer Ablehnung glücklicher als mit gar keiner Entscheidung, weil dann eine Begründung und die Möglichkeit einer Anfechtung vorläge.
Das Stalu hatte im Genehmigungsverfahren unter anderem Bedenken im Bereich Denkmal- und Vogelschutz geltend gemacht und wiederholt Unterlagen nachgefordert. Sperlich zeigte sich von den Argumenten der Behörde nicht überzeugt. «Sie mussten entscheiden», sagte er. Er deutete auch an, dass das Gericht nicht alle Fragen inhaltlich bis ins letzte Detail klären könne. Vielmehr schlug er eine Einigung über das weitere Vorgehen zwischen UKA und dem Stalu vor.
Beim OVG sind nach Angaben des Gerichts aktuell 21 Untätigkeitsklagen von Windkraftunternehmen anhängig. Am Dienstag sollten noch zwei weitere verhandelt werden. Bereits im Februar hatte das OVG in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass sich Genehmigungsverfahren in der Regel an die gesetzlichen Fristen halten müssten. Für eine Verlängerung der im Regelfall vorgesehenen siebenmonatigen Frist zur Entscheidung gelten demnach hohe Hürden.