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16.04.2009 | 16:35 | Biomasse-Zertifizierung 

Zertifizierung von Biokraftstoffen kann Umweltgefahren nur teilweise ausschließen

Leipzig - Das geplante Zertifizierungssystem für Biomasse kann die nachhaltige Produktion von importierten nachwachsenden Rohstoffen nur begrenzt sicherstellen.

Zertifizierung von Biokraftstoffen
(c) proplanta
Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in einer Untersuchung zu den Nachhaltigkeitsanforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union, die im Dezember 2008 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Die Richtlinie stellt Kriterien für die Nachhaltigkeit von Biomasse auf, die als Biokraftstoffe oder andere flüssige Brennstoffe eingesetzt werden.
 
Die Anforderungen der EU-Richtlinie gelten sowohl für in der EU produzierte als auch für importierte Biomasse und haben die Einsparung von Treibhausgasemissionen, den Schutz von Flächen mit anerkanntem hohen Wert für die biologische Vielfalt sowie den Schutz von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand und Torfflächen zum Gegenstand. Darüber hinaus gelten Anforderungen an die landwirtschaftliche Bewirtschaftung für in der EU angebaute nachwachsende Rohstoffe. Die Produktion von Biosprit ist aufgrund ihrer ökologischen Auswirkungen umstritten, zum Beispiel wegen der Abholzung von Regenwald für den Anbau von Palmöl. Durch die Kriterien kann zwar sichergestellt werden, dass auf der gerade bewirtschafteten Fläche kein ökologisch wertvoller Bestand zerstört wurde. Weicht aber dafür beispielsweise die Produktion von Nahrungsmitteln in sensible Räume aus, so bietet das rechtliche Instrumentarium der Richtlinie dagegen keine Handhabe. Die Untersuchung wird auf dem 14. Leipziger Umweltrechtlichen Symposion am 23. und 24. April 2009 vorgestellt. Dort werden voraussichtlich etwa 100 Juristen die Rechtsfragen der Nutzung Erneuerbarer Energien diskutieren.

Für das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, will die EU fossile Energieträger teilweise durch Erneuerbare Energien ersetzen und die Energieeffizienz in weiten Bereichen verbessern. Deshalb soll bis zum Jahr 2020 der Anteil Erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix der Gemeinschaft von bisher 7 auf 20 Prozent erhöht werden. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfällt gemäß der Verteilungsentscheidung in der jüngst beschlossenen EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien ein Anteil von 18 Prozent. Unabhängig davon sieht z.B. das nationale Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland bis 2020 auf mindestens 30 Prozent zu steigern und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen. Die Auswirkungen dieser ehrgeizigen Ziele werden zurzeit in Wissenschaft und Politik heftig diskutiert, denn die Nutzung Erneuerbarer Energien ist nicht nur mit positiven Umweltauswirkungen, sondern auch mit negativen verbunden. Als Beispiele gelten unter anderen der "Landschaftsverbrauch" bei der Windenergie, die weitere Intensivierung der Landnutzung durch Bioenergieproduktion oder der Eingriff in Gewässerstrukturen zwecks Ausbaus der Wasserkraft.

Die neue EU-Richtlinie zu Erneuerbaren Energien sieht für den Anbau von Biomasse in Europa und weltweit Kriterien vor - so zum Beispiel für die Treibhausgasminderungsbilanz und für den Schutz erhaltenswerter Flächen. In ihrer aktuellen Untersuchung kommen die UFZ-Forscher zu dem Schluss, dass der Import von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen problematisch sei, denn geschriebenes Recht und Wirklichkeit könnten in Entwicklungs- und Schwellenländern weit auseinanderklaffen. Dass nun die Förderfähigkeit von Biomasse sowie deren Anrechnungsfähigkeit auf die Quoten für den Einsatz Erneuerbarer Energien an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird, begrüßen die Forscher. "Die Richtlinie sieht allerdings keine sozialen Kriterien vor, sondern lediglich Berichtspflichten der Kommission hinsichtlich der sozialen Tragbarkeit einer erhöhten Nachfrage nach Biokraftstoffen in der EU und in Drittländern. Andere Probleme, wie indirekte Landnutzungsänderungen oder steigende Nahrungsmittelpreise sind durch Kriterien nicht erfassbar", erläutert Dr. Grit Ludwig vom UFZ. "Insgesamt ist daher beim Einsatz von Biomasse als Energieträger Augenmaß erforderlich. Biomasse sollte zudem dort am stärksten gefördert werden, wo dies am effektivsten ist, nämlich bei der stationären Nutzung für die Strom- und Wärmeerzeugung."

Am 23. und 24. April 2009 findet im Plenarsaal des Neuen Rathauses der Stadt Leipzig das 14. Umweltrechtliches Symposion statt, das dem Thema "Klimaschutz durch Erneuerbare Energien" gewidmet ist. Im Zentrum des ersten Tagungstages werden die raumbezogenen Aspekte der Nutzung Erneuerbarer Energien stehen. Dabei geht es um Steuerungsmöglichkeiten unterschiedlicher Akteure, aber auch um einzelne Energieträgern (Wind; Biomasse; Geothermie). Am zweiten Tag werden in einem Podiumsgespräch Strategien und Handlungsmöglichkeiten für den Klimaschutz aus der Sicht unterschiedlicher Akteure diskutiert. Das Symposion wird veranstaltet von der Universität Leipzig und dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) - im Zusammenwirken mit der Leipziger Vereinigung für Umwelt- und Planungsrecht, dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, der Stadt Leipzig und der Akademie der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt in Tharandt. (ufz)
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