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24.11.2010 | 18:24 | Gentechnik 

NABU begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofs zum Gentechnikgesetz

Berlin - Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Klage der Landesregierung Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke:

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„Der NABU begrüßt die deutliche Entscheidung aus Karlsruhe zum Schutz der gentechnikfreien Produktion. Der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen bleibt auch weiterhin eine Risikotechnologie und muss deshalb besonders gut geregelt und überwacht werden. Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist ein Sieg für den Schutz von Mensch und Umwelt.

Doch nun müssen den Worten auch Taten folgen und eine industrieunabhängige, ökologische Risikoforschung für einen besseren Schutz von Natur und Umwelt gefördert werden.“

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hatte 2005 eine Normenkontrollklage gegen die damals Rot-Grüne Bundesregierung eingereicht. Nach Ansicht des Landes Sachsen-Anhalt verstößt das Gentechnikgesetz gegen die wirtschaftlichen Interessen der Gentechnikverwender. Das Land Sachsen-Anhalt forderte, sowohl das Standortregister als auch die Haftungsregelungen aufzugeben. Ähnlich wie in den USA sollen gentechnisch veränderte Pflanzen genauso wenig geregelt werden wie konventionelle Pflanzen. Das Gericht hat sich jedoch bereits in der Anhörung im Sommer kritisch zum Anliegen Sachsen-Anhalts positioniert. Das Land blieb eine klare Aussage auf die Frage, wer für die durch gentechnisch veränderte Pflanzen verursachten Schäden aufkommen solle, wenn nicht der Verursacher, also der Landwirt, schuldig. Eben so wenig plausibel erschien dem Gericht die gängige Praxis die Kosten für die Vorsorge der Verunreinigung nur den gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirten und Lebensmittelerzeugern aufzubürden. (nabu)
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