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16.10.2020 | 11:04 | Ausnahmegenehmigung 

Erlaubt Niedersachsen Schlachthofbetrieb auch an Sonn- und Feiertagen?

Hannover - Angesichts der coronabedingt beschränkten Schlachtkapazitäten dürfen Schlachthöfe in Niedersachsen ab sofort auch an Sonn- und Feiertagen schlachten.

Schlachtbetrieb Niedersachsen
Ausnahmegenehmigung für Schlachtbetriebe zur Sonntags- und Feiertagsarbeit in Niedersachsen. (c) contrastwerkstatt - fotolia.com
Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung brachte das Landwirtschaftsministerium in Hannover auf den Weg. Ziel sei es nach Angaben des Ministeriums, den «Schweine-Stau» in den Schlachthöfen aufzulösen, berichtete die «Nordwest-Zeitung» am Freitag. Wegen der Infektion von Mitarbeitern mit dem Corona-Virus war es zu vorübergehenden Schließungen von Schlachthöfen gekommen. In den niedersächsischen Mastbetrieben hat sich ein Überhang von 30.000 bis 40.000 Schweinen pro Woche aufgebaut.

Im Agrarausschuss hatte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) am Mittwoch ein Bündel an Maßnahmen angekündigt, um der im Agrarland Niedersachsen wichtigen Schweinebranche zu helfen. Die Möglichkeit, ausnahmsweise an Sonn- und Feiertagen zu schlachten, ist eine davon. Wie eine Sprecherin des Sozialministeriums am Freitag erklärte, müssen die Schlachthöfe die Ausnahmegenehmigung aber jeweils separat und begründet beim Ministerium beantragen.

Jedes dritte deutsche Schwein stammt aus Niedersachsen: Etwa 5.300 Betriebe halten rund 8,3 Millionen Schweine. Die Ministerin hatte auch auf ein Reduzieren der Schweinezucht gepocht. Schweinehalter müssten jetzt sofort ihre Produktion auf den vermutlich länger anhaltenden Engpass bei Schlachtung, Zerlegung und Vermarktung anpassen, hatte Otte-Kinast im Ausschuss gefordert.
dpa/lni
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