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25.10.2023 | 11:51 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Ackerbau kompakt: Eine Fülle wichtiger Informationen

Karlsruhe - Das renommierte und fachlich sehr breit aufgestellte „Beratungsseptett“ A. Brugger, F. Grötzinger, F. Abel, R. Ballreich, A. Lehnhoff, A Läpple, und W. Pfitzenmaier vom Fachbereich Landwirtschaft im Landratsamt Ludwigsburg hat heute für den Landkreis Ludwigsburg in aller Kürze ein buntes Potpourri an wichtigen Informationen zusammengestellt.

Pflanzenbau Oktober 2023
(c) proplanta
Mindesttätigkeit landwirtschaftlicher Flächen:

Wird eine landwirtschaftliche Fläche während des gesamten Kalenderjahres nicht für die landwirtschaftliche Erzeugung genutzt bzw. wurde die Fläche aus der Erzeugung genommen, muss auf dieser eine Mindesttätigkeit (durch Mulchen oder Mähen + Abfahren des Aufwuchses) erfolgen, damit die Fläche ihre Beihilfefähigkeit für Direktzahlungen behält und die Fläche in einem guten ökologischen Zustand erhalten wird. Die Mindesttätigkeit muss bis zum 15. November des Antragsjahres erbracht sein. Im Zeitraum vom 01.04. bis 30.06. darf die Mindesttätigkeit nicht ausgeübt werden.

Orientierungshinweis zur Aussaatmenge:

Pauschale Aussaatstärken mit fixen Gewichten, unabhängig vom TKG und von der Keimfähigkeit, sind nicht zielführend. Hier sollten die Bodenverhältnisse und die Saatzeit immer berücksichtigt werden und bei der Entscheidung zur Saatstärke mit einfließen.

Formel:
Tausendkorngewicht (TKG in g) x Kornzahl/m2 dividiert durch Keimfähigkeit (KF in %) = Aussaatmenge (kg/ha)

Gute Bodenbedingungen zur Saat sind wichtiger als das Datum
Je früher die Saat, desto niedriger die Kornzahl/m²; je später die Saat, desto höher die Kornzahl/m²

Orientierungswerte Kornzahl/m² Frühsaat Normalsaat Spätsaat
(bis 20.09.) (20.09. bis 01.10.) (ab 01.10.)
Winterweizen 220-280 280-360 360-420
Wintertriticale 240-280 280-330 330-400
Wintergerste (zweizeilig) 260-300 300-340 340-370
Wintergerste (mehrzeilig) 200-250 250-300 300-350
Winterroggen 180-220 220-260 260-350


Keimfähigkeit von Saatgut testen (z.B. bei Nutzung von überlagertem Saatgut):

Legen Sie 100 Körner der Partie gleichmäßig auf einem feuchten Küchenpapier aus. Damit der Ansatz nicht austrocknet und die Körner quellen und keimen können, muss er abgedeckt werden (z.B. durch zwei übereinander gestülpte Teller o.ä.). Dieses Behältnis stellen Sie für zwei Tage in den Kühlschrank und danach in einen warmen Raum. Nach weiteren vier bis fünf Tagen können Sie die Körner auszählen. Ein gesunder Weizenkeimling hat z.B. einen Blattspross und drei Wurzeln. Solle die Blattanlage oder eine Wurzel fehlen, gilt das Korn als defekt. Haben Sie z.B. 96 gut gekeimte Körner auf dem Papier, können Sie von einer 96-prozentigen Keimfähigkeit ausgehen.

Wasserschutzgebiete – Hinweise zu Problem- und Sanierungsgebieten:

Hinweise zur Einarbeitung der Begrünungspflanzen und Bodenbearbeitung in Wasserschutzgebieten, die als Problem- oder Sanierungsgebiet eingestuft sind. Allgemein gilt in Wasserschutzgebieten, dass Begrünungspflanzen im Herbst nur möglichst spät und im Folgejahr erst nahe zur Saat oder Pflanzung der Folgefrucht eingearbeitet werden dürfen, damit der durch Mineralisierung freigesetzte Nitratstickstoff nicht der Auswaschung unterliegt und weitestgehend von der Folgefrucht genutzt werden kann.

Die Begrünung darf bis zum zulässigen Einarbeitungstermin weder gemulcht (ausgenommen sind Bestände mit mehr als 50% Gräsern), gehäckselt, noch mit Herbiziden behandelt werden.

Überwinternde Begrünungen dürfen im Frühjahr zwei Wochen vor dem Einarbeitungstermin gemulcht werden.

In Abhängigkeit von den Standortverhältnissen sind die früheste zulässigen Einarbeitungstermine einzuhalten und die Bodenbearbeitungsmaßnahmen diesen Bedingungen anzupassen.

In Problemgebieten gelten für Ackerflächen mit Begrünung sowie für unbegrünte Ackerflächen mit einer Sommerkultur als Folgehauptfrucht die nachfolgend aufgeführten frühesten Termine für die Bodenbearbeitung und für die Einarbeitung von Begrünungspflanzen:

Flächen mit nicht winterharter Begrünung und unbegrünte Flächen
  • in Höhenlagen über 300 m: 01. Dezember
  • in Höhenlagen unter 300 m: A-Böden (leichte Böden): 01. Februar
  • B-Böden (schwere Böden): 01. Dezember
  • Flächen mit winterharter Begrünung: 01. Februar
In Sanierungsgebieten gelten als Höhenlagen für die Bearbeitungstermine über und unter 500 m.

Hier ist eine Bodenbearbeitung frühestens zum 01. Februar bzw. bei späten Sommerungen (z.B. Mais und Kartoffeln) erst zum 01. März zulässig.

Bitte beachten Sie, dass neben GLÖZ-Standards und hier insbesondere GLÖZ 5, 6 und 8 auch immer die Vorgaben der SchALVO einzuhalten sind.

Anbei der Link zum Merkblatt für die Begrünung in Problem- und Sanierungsgebieten: https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E1524752597/MLR.LEL/PB5Documents/ltz_ka/Arbeitsfelder/
Landwirtschaft_und_Umwelt/Wasserschutz/Wasserschutzgebiete/Kurzinfos/
Begr%C3%BCnung%20in%20Problem%20und%20Sanierungsgebieten%20-%20Kurzinfo%20zur%20SchALVO.pdf

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass das Merkblatt aus dem Jahre 2006 stammt und die darin enthaltenen Informationen zu Düngung veraltet sind.

Bei Fragen zu Wasserschutzgebieten wenden Sie sich bitte an Herrn Lehnhoff.

Kurzinfos zum Gemeinsamen Antrag

FAKT II E7: Anlage von Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen. Aussaat vorgegebener Blühmischung auf aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen ab Herbst (Vorjahr) möglich.

FAKT E8: Brachebegrünung. Aussaat im Herbst, nach Aussaat weder Befahren, Bearbeiten, Düngen, PSM oder Nutzung zulässig.

Erosionsschutz: K-Wasser1 Pflügen nach der Ernte der Vorfrucht nur bei einer Aussaat vor dem 1.Dezember zulässig.

Erosionsschutz: K-Wasser2 Pflügen bis 30.November nur nach unmittelbar folgender Aussaat zulässig. Ab 01.Dezember bis 15.Februar darf nicht gepflügt werden. Weitere Infos unter: https://www.lbv-bw.de/artikel.dll/info-mindestpraktiken-bodenbewirtschaftung-zur-begrenzung-von-er_g43dqojygayq.pdf

GLÖTZ 6 – Mindestbodenbedeckung in sensiblen Zeiten ab 15.11 weitere Informationen dazu:

https://ludwigsburg.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/
documents_E-1333711987/MLR.LEL/PB5Documents/lralb/Pflanzenbau/
Ballreich_Pflanzenproduktion/RB__GL%C3%96Z_6.pdf

(Informationen des Kreis Ludwigsburg vom 22.10.2023)
LTZ Augustenberg
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