Düngeverordnung:
In diesem Jahr gibt es keine Allgemeinverfügung zur Sperrfristverschiebung auf Grünland. Die Sperrfrist für alle Düngemittel mit einem N-Gehalt von mehr als 1,5% N in der TM beginnt damit am 01. November und endet am 31. Januar. Die Sperrfrist für Festmist von Huf-und Klauentieren und Kompost gilt vom 01. Dezember bis 15. Januar.
Praxistipp: Beachten Sie aber die abweichenden Zeiten in Wasserschutz- und Nitratgebieten!
Herbizidwirkung:
In den Frühsaaten Ende September ist auf Flächen mit hohem Ackerfuchsschwanzdruck vielfach vitaler Fuchsschwanz im 1-2-Blattstadium zu finden. Trockenheitsbedingt haben die Bodenherbizide nicht optimal gewirkt. In diesen Fällen sollten Blattherbizide noch im Herbst zum Einsatz kommen, auch wenn kein 100%iger Bekämpfungserfolg mehr möglich ist.
In Wintergerste kann Axial, in Weizen, Triticale und Roggen sind Traxos oder Sword zu bevorzugen. Applikationen sollten aber erst bei kühlen Temperaturen <10°C erfolgen. Über Additivzusätze (z.B. 0,5 Liter Hasten) kann die Wirkung stabilisiert werden, fordern Sie hierzu gerne Beratung an.
Auf Standorten mit hohem Gräserdruck müssen die Saatzeiten konsequent nach hinten geschoben werden, anders sind die Gräser nicht in den Griff zu bekommen.
Vorankündigung Termin Schlagkartei:
Die Dokumentationspflichten im Pflanzenschutz und der Düngung werden immer umfangreicher. Schlagkarteien bieten hier viele Unterstützungsmöglichkeiten und können helfen, die vielen Dokumentationen zur Aufzeichnungspflicht, Düngebedarfsermittlung und Stoffstrombilanz zu erfüllen. Es gibt sehr viele verschiedene Anbieter, die unterschiedliche Leistungen anbieten. Daher stellen Vertreter des Amtes Buchen einige Schlagkarteien vor und haben dazu auch verschiedene Anbieter gebeten, ihr Produkt kurz vorzustellen.
Der Termin ist am Dienstag 07.11.2023 um 19:30 Uhr Online. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Zugangslink wird im rechtzeitig über den Warndienst verschickt.
(Informationen des Neckar-Odenwald-Kreis vom 22.10.2023)