Vor allem für Netzflecken bestanden in der 2. Aprildekade günstige Infektionsbedingungen. Der optimale Behandlungszeitraum bei Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes ist ab »Erscheinen des letzten Blattes bis spätestens zum Grannenspitzen« (BBCH 37-49) erreicht. Für die Ertragsbildung ist es wichtig, die obersten zwei bis drei Blätter und die Ähre frei von Pilzkrankheiten zu halten. Eine Fungizid-Doppelbehandlung rechnet sich nur auf Hochertragsstandorten und bei starkem Krankheitsdruck.
In Weizen sind erste Infektionen mit Septoria tritici, sowie
Mehltau sichtbar, überwiegend noch auf den unteren Blattetagen beschränkt. Der frische, sichtbare Befall mit Pyknidien ist meist auf die günstigen Infektionsbedingungen Ende März zurückzuführen. Weitere Infektionen waren in vielen Regionen in der 2. Aprildekade möglich. Mit einer Entscheidung über eine Maßnahme in der Schossphase sollte bis BBCH 32 gewartet werden. Insbesondere ist die weitere Infektionsgefährdung durch Septoria tritici anhand der Wetterdaten abzuwarten. Nutzen Sie dazu die Informationen aus dem SIG Getreide in ISIP in der Rubrik »Entscheidungshilfen«. Ebenfalls muss die aktuelle schlagspezifische Halmbruchgefährdung weiter beachtet werden. Nutzen Sie die schlagspezifische Berechnung des Infektionsrisikos in ISIP. Stoppelweizenbestände sind außerdem auf DTR Blattflecken zu kontrollieren.
Beim Winterroggen steht bei der Fungizidstrategie die Bekämpfung des Braunrostes im Vordergrund. Besonders trocken, warme Witterung begünstigt die Befallsausbreitung. Auf mehreren Flächen in verschiedenen Regionen hat sich der Braunrost im unteren Blattbereich stark ausgebreitet und ist auch auf der dritten Blattetage bereits vorhanden. Die Entwicklung der Krankheiten sollte in diesen Beständen weiter beobachtet werden. Mehltau und Rhynchosporium sind ebenfalls vorhanden (örtlich über 80 bis 100 % Befallshäufigkeit), der Befall im frühen Blattstadium steigt aber selten auf die oberen, ertragsrelevanten Blattetagen. In die Mittelauswahl ist das Erregerspektrum mit einzubeziehen. Im Allgemeinen ist eine gezielte Braunrostbekämpfung nicht vor dem Ende der Schossphase (BBCH 39-49) notwendig.
Eine regelmäßige Kontrolle der Getreidebestände ist besonders nach Niederschlägen vorzunehmen.
Quelle: Dr. Kraatz / LfULG Sachsen