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11.08.2011 | 09:23 | Bienenschutz 

Aussaat Winterraps mit neuen Auflagen für Landwirte

Wachtberg - In den nächsten Wochen wird in vielen Regionen die Aussaat des Winterraps erfolgen.

Biene im Raps
In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen für eine Reihe von Insektiziden zur Saatgutbehandlung nochmals ergänzt. Strengere Auflagen wurden bereits im Frühjahr 2008 erlassen, als es in Südbaden zu dramatischen Bienenverlusten durch gebeiztes Maissaatgut kam.

Dazu zählten:

1. Die Ausbringung des behandelten Saatgutes ist bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s untersagt.

2. Das Saatgut ist einschließlich aller Stäube vollständig in den Boden einzubringen.

3. Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit pneumatischem Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der Liste der abtriftmindernden Sähgeräte des Julius-Kühn-Instituts (JKI) aufgeführt ist (www.jki.bund.de/geraete).

4. Die Anwendung von PSM auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste „Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung“ des JKI aufgeführt sind.

Jetzt wurde ergänzend festgelegt:

5. Betriebsleiter sind verpflichtet, die zur Aussaat des behandelten Saatgutes vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Aussaat Imkern bekannt zu geben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 m um die Aussaatflächen befinden. Die Information soll möglichst frühzeitig erfolgen.

Bei der Untersuchung der Bienenschäden in 2008 wurde festgestellt, dass Rapssaatgut nach gegenwärtigem Kenntnisstand bei ordnungsgemäßer Ausbringung wie oben beschrieben keine Gefahr für Bienen darstellt. Nur bei unsachgemäßer Anwendung könnte sich eine Gefahr für die Völker durch die Pflanzenschutzmittel ergeben.

Die Rapsanbaubetriebe sind zwar nun verpflichtet, die Imker zu informieren. Trotzdem sollte zur Vorsorge jeder Imker von sich aus Kontakt zu den Landwirtschaftsbetrieben aufnehmen, wenn seine Bienenvölker in unmittelbare Nähe eines Feldes stehen. So können Missverständnisse vorweg vermieden werden. Eine zusätzliche Maßnahme kann das Aufstellen von Bienentränken sein, um der bisher nicht abschließend geklärten Guttationsproblematik zu entgegnen. (dib)
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