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05.06.2023 | 11:22 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Blattlausbefall: Blick auch auf Gegenspieler richten

Karlsruhe - „Dieses Jahr findet man in den Beständen vermehrt Blattläuse, teilweise auch mit Koloniebildung,“ so das renommierte Pflanzenschutz- und Anbauberatungstandem A. und M. Bäuerle vom Landwirtschaftsamt mit Blick auf den Rems-Murr-Kreis. Im Folgenden die interessante Regionalexpertise der beiden Backnanger Experten.

Blattlausbefall
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(c) B. Bundschuh_LTZ Augustenberg
Getreide – Insektizideinsatz:

Wenn man genauer hinschaut stellt man fest, dass viele durch Schlupfwespen parasitiert sind. Aber auch weitere Blattlausgegenspieler wie Marienkäfer, Schwebfliege und Florfliege leisten wertvolle Arbeit.

Der Bekämpfungsrichtwert der Blattläuse liegt bei 65% besiedelte Ähren/Fahnenblätter, d.h. dass von 50 bonitierten Halmen 35 besiedelt sind. Erst nach Überschreiten dieses Wertes, ist mit wirtschaftlichen Schäden zu rechnen.

Der Bekämpfungsrichtwert ist auf den Flächen im Kreis aktuell noch deutlich unterschritten. Entsprechend ist kein Insektizideinsatz notwendig. Im Rahmen von IPSplus in Schutzgebieten ist die Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes zu dokumentieren.

Getreidehähnchen:

Auch das Getreidehähnchen mit dem typischen Fensterfraß, verursacht durch die Larve, tritt in den Beständen auf. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 20% geschädigter Blattfläche auf den obersten drei Blättern oder ein Ei bzw. eine Larve je Halm. Dieser Wert ist in der Praxis bei weiten noch nicht erreicht. Entsprechend ist auch hier kein Insektizideinsatz notwendig!

Auf Flächen in Schutzgebieten in denen IPSplus gilt, ist zu beachten, dass eine Behandlung des Getreidehähnchens erst nach amtlicher Empfehlung möglich ist. Ist bei einzelnen Schlägen der Bekämpfungsrichtwert überschritten, ist Rücksprache mit der amtlichen Beratung erforderlich. Eine Behandlung darf erst nach Freigabe erfolgen.

Grundsätzlich gilt bei allen Insektizidmaßnahmen: Keine vorbeugenden Maßnahmen durchführen. Diese entsprechen nicht den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes.

Winterweizen:

Die meisten Bestände im Kreis befinden sich im Ährenscheiben. Allerdings sind frühe Sorten bzw. frühe Saaten z.T. bereits in der Blüte.

Praxistipps: Dort wo noch keine Behandlung gesetzt wurde, ist das Ährenschieben der richtige Zeitpunkt. Zur Verfügung stehen verschiedene Mittel, wie Ascra Xpro, Elatus Era, Jordi, Revytrex, Skyway Xpro, Univoq, Vastimo, …

Fusarium:

Nach Maisvorfrucht oder bei Stoppelweizen und bei anfälligen Sorten besteht Fusariumgefahr während der Blüte. Eine Blütenbehandlung ist nur notwendig, wenn auch tatsächlich ein Infektionsrisiko durch Fusarien besteht. Eine Infektionsgefahr besteht dann, wenn zum Zeitpunkt der Blüte die Temperaturen um 20°C liegen und die Ähren durch Niederschläge oder Tau befeuchtet sind. Der optimale Behandlungstermin liegt dann bei 2 Tagen vor bzw. 2 Tagen nach dem Infektionsereignis. Bei Notwendigkeit können Mittel mit Fusariumwirkung eingesetzt, wie z.B. Osiris MP, Proline, Curbatur, Prosaro, Sympara, ....

Getreide blüht sehr unscheinbar. Die Vollblüte, ist daran erkennbar, dass erste, wenige Staubbeutel an den Ähren hängen. Hängen deutlich mehr Staubbeutel entlang der Ähren, ist die Vollblüte bereits vorbei. Die aktuelle Witterung lässt auf ein geringes Fusariumrisiko schließen. Insbesondere der Wind lässt kaum Taubildung zu. Regen ist derzeit nicht vorhergesagt.

Rostgefahr:

Die aktuellen Temperaturen hemmen die Gelbrostgefahr. Für eine Sporenkeimung sind flüssig tropfbares Wasser und Temperaturen von 10-15°C ideale Voraussetzung. Trockenheit und Hitze hemmen. Im Gegenzug dazu ist nun der Braunrost Thema. Er tritt i.d.R. nach dem Ährenschieben auf. Für die Infektion sind hohe Temperaturen und Feuchtigkeit notwendig. Der Wind trägt zur Ausbreitung der Sporen bei. Deshalb unbedingt Braunrost beobachten!

Mais – späte Nmin-Probe im Wasserschutzgebiet:

Im Problem- und Sanierungsgebiet ist zum 6-Blattstadium des Maises die späte Nmin-Probe zu ziehen. Bei Bedarf können die Gerätschaften am Amt ausgeliehen und auch die Proben zur Weiterleitung ans Labor abgegeben werden.

Körnerleguminosen – Erbsen und Ackerbohnen:

Die Saatzeitpunkte sind sehr unterschiedlich im Kreis. Entsprechend auch die Entwicklungsstadien. Blattläuse als Virusüberträger sind bis zur Blüte im Blick zu behalten. Der Bekämpfungsrichtwert liegt hier bei 10% befallenen Pflanzen. Ab Beginn der Blüte gelten Blattläuse als Saugschädlinge. Hier ist der Bekämpfungsrichtwert bei 10-15 Läusen pro Hauptrieb bzw. 5-10% befallenen Pflanzen.

Wie im Getreide ist es auch hier wichtig, einen Blick auf die Gegenspieler zu richten, da diese viel Bekämpfungsarbeit leisten. Ist dennoch eine Behandlung notwendig haben neben den Mitteln mit regulärer Zulassung Teppeki und Mospilan SG eine Notfallzulassung erhalten. Bitte unbedingt die entsprechenden Auflagen und Anwendungsbestimmungen beachten.

Diese können abgerufen werden auf der Internetseite des BVL unter nachfolgendem Link BVL-Zulassungen für Notfallsituationen (letzte Änderung: 2. Juni 2023) (bund.de): https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/
01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Notfallzulassungen/
psm_ZugelPSM_notfallzulassungen_node.html#doc11031262bodyText4

(Informationen des Rems-Murr-Kreis vom 02.06.2023)
LTZ Augustenberg
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