Die Vorgehensweise der niedersächsischen Behörden widerspricht zudem einem Beschluss der Bundesländer, die GVO-Überwachung vor der Aussaat abzuschließen.
Das Vorgehen der niedersächsischen Behörden trifft auf großen Unmut bei Landwirten und Pflanzenzüchtern. Bereits im Februar hatte die zuständige Überwachungsbehörde die Maissaatgutproben gezogen, die Ergebnisse aber erst Ende April an das betreffende Unternehmen gemeldet. Mit dieser Vorgehensweise untergräbt Niedersachsen jedoch einen Beschluss der Länder, die Überwachung auf gentechnisch veränderte Bestandteile in
Maissaatgut unbedingt vor der Aussaat abzuschließen. Bei frühzeitiger Information können die Unternehmen rechtzeitig reagieren und das Saatgut freiwillig vom Markt nehmen. Im aktuellen Fall war die Aussaat wegen der späten Ergebnisübermittlung jedoch bereits abgeschlossen. Züchtungsunternehmen betreiben seit Jahren ein aufwändiges und kostenintensives internes Qualitätsmanagement, um den Landwirten hochwertiges, allen rechtlichen Anforderungen entsprechendes Saatgut anzubieten. Der aktuelle Fall in Niedersachsen offenbart den dringenden Handlungsbedarf bei der Etablierung geeigneter Messmethoden sowie der Festsetzung von Saatgutschwellenwerten.
„Zweifelhafte Befunde dürfen nicht der Maßstab für voreilige folgenschwere Maßnahmen sein, die die Fehlerquote der Analysemethoden im geringsten Spurenbereich vollkommen außer Acht lassen“, sagt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP). „Die Politik treibt die Kosten für alle Beteiligten verantwortungslos in die Höhe und gefährdet durch diese Rechtsunsicherheit die
Pflanzenzüchtung in Deutschland. Deshalb fordern wir die Bundesregierung unmissverständlich auf, den Koalitionsvertrag in Bezug auf die Etablierung geeigneter Messmethoden umzusetzen. Wir brauchen endlich Schwellenwerte für das unbeabsichtigte und technisch unvermeidbare Vorhandensein von
GVO-Spuren - auch in Saatgut.“ (BDP)