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24.05.2023 | 11:51 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Mais: Wirkungsoptimum beim Herbizideinsatz erreichen

Karlsruhe - „Die Maisentwicklung reicht von noch nicht gesät bis hin zu Beständen im 2-3 Blattstadium,“ so der heutige Hinweis zum Stand der Kultur in der Neckar-Odenwald-Region der renommierten Pflanzenschutzexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen.

Herbizideinsatz Mais 2023
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(c) proplanta
Aus Sicht der amtlichen Beraterin könnten in dieser Woche vor allem in den frühen Beständen gute Einsatzbedingungen gegeben sein. Frühe Behandlungen bei geringen Tag-/Nachtschwankungen sind oftmals am verträglichsten, Anwendungen bei >25°C sollten unterbleiben. Neue Wirkstoffe sind nicht verfügbar, aber viele neue generische Mittel mit neuen Namen. Von daher bleiben die Herbizidempfehlungen für Mais ähnlich wie im Vorjahr. Zunehmend wichtiger wird es die Wirkstoffe zu kennen, weniger die Namen der einzelnen Mittel.

Praxistipps: Neben den klassischen Einmalbehandlungen sind gesplittete Anwendungen mit oft besserer Verträglichkeit und der Möglichkeit gezielterer Wirkstoffauswahl möglich. Möglich wäre z.B. mit guter Storchschnabel- und Hirsewirkung eine Mischung aus 0,25 Liter Adengo + 0,8 Liter Spectrum. Später könnte dann eine gezielte Gräserbekämpfung erfolgen.

Der Erfolg bei der Bekämpfung der Ackerwinde ist bei mind. 20 cm Trieblänge bei wüchsigen Bedingungen mit 0,5 kg Mais-Banvel oder alternativ 200 g Arrat + Dash am besten. Sollte Ampfer durchwachsen ist der Wirkstoff Thifensulfuron im Harmony SX/Lupus SX geeignet.

Besonders in Wasserschutzgebieten, in denen vor der Saat kein Glyphosat möglich war, sind oft große Gräser vorhanden. Hier sollten frühzeitig wirkungsstarke Gräsermittel mit hoher Aufwandmenge bei möglichst hohen Luftfeuchten angewendet werden. Je nach Anwendungsbedingungen sollten aus Verträglichkeitsgründen evt. Soloanwendungen erfolgen. Fordern Sie hierzu oder zu weiteren Mischungsempfehlungen gerne Beratung an.

Beachten Sie auch die Auflagen:
  • Nicosulfuronhaltige Mittel (Elumis, Motivell, Kelvin, Samson) dürfen nur alle zwei Jahre auf der gleichen Fläche ausgebracht werden (d.h. bei Mais nach Mais muss auf Maister ausgewichen werden).
  • Terbuthylazin ist in Wasserschutzgebieten (auch in ogl-Gebieten!) verboten und auf allen anderen Flächen aufgrund der Versickerungsgefahr nicht gewünscht. Zudem darf auf derselben Fläche innerhalb von drei Jahren Terbuthylazin nur einmal mit max. 850 g Wirkstoff/ha eingesetzt werden.
(Informationen des Neckar-Odenwald-Kreis vom 22.05.2023)
LTZ Augustenberg
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