Das Mittel darf ab dem 1. April bis zum 29. Juli 2021 mit 10 kg/ha und je Meter Kronenhöhe in mindestens 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden.
Ab Beginn bis abgehende Blüte sind 3 Anwendungen, nach
Hagel eine weitere Anwendung bis zum Stadium 81 (Beginn der Fruchtreife) zulässig. Wartezeit: F.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 50% - 20m, 75% - 15m, 90% - 5m.
(Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 02.03.2021)