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06.01.2023 | 11:15 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53 für Apron XL

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Apron XL (Wirkstoff: Metalaxyl-M) die Zulassung zur Saatgutbehandlung gegen Auflaufkrankheiten und Falschen Mehltau in verschiedenen Gemüsekulturen und die anschließende Aussaat des so behandelten Saatguts im Freiland erteilt.

Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta
  • Zur Produktion von Saatgut in der Zeit vom 19. Dezember 2022 bis zum 17. April 2023
  • Zur innergemeinschaftlichen Verbringung von gebeiztem Saatgut aus Italien und den Niederlanden nach Deutschland in der Zeit vom 21. Dezember 2022 bis zum 19.April 2023.
  • Zur Aussaat des produzierten und importierten Saatgutes in Deutschland vom 1. Februar bis zum 31. Mai 2023.
Die Zulassung wird für folgende Anwendungsgebiete festgesetzt:
  • Buschbohne: 18 ml/Saatguteinheit (100.000 Körner), maximal 63 ml/ha (entspricht maximal 3,5 Saatgut-Einheiten pro ha)
  • Stangenbohne: 1 ml /kg Saatgut, ca. 63 kg Saatgut /ha, entsprechend 63 ml Produkt/ha Stangenbohne (Greening-Projekt): 1 ml /kg Saatgut, ca. 8 kg Saatgut /ha, entsprechend 8 ml Produkt/ha
  • Feldsalat: 2 ml/kg Saatgut, ca. 12 kg Saatgut/ha, entsprechend 24 ml Produkt/ha Radieschen: 30 ml/Saatguteinheit (1.000.000 Körner), maximal 90 ml/ha (entspricht maximal 3 Saatgut-Einheiten pro ha)
  • Spinat: 20 ml/Saatguteinheit (1.000.000 Körner), maximal 140 ml/ha (entspricht maximal 7 Saatgut-Einheiten pro ha)
  • Frische Kräuter und Rucola-Arten: 2 ml/kg Saatgut, ca. 4,5 kg Saatgut/ha, entsprechend 9 ml Produkt/ha
  • Speisezwiebel: 0,5 ml /Saatguteinheit (250.000 Körner), maximal 5 ml/ha (entspricht maximal 10 Saatgut-Einheiten pro ha)
  • Möhre: 1,5 ml /Saatguteinheit (1.000.000 Körner), maximal 4,5 ml/ha (entspricht maximal 3 Saatgut-Einheiten pro ha)
  • Weißkohl: 2 ml/kg Saatgut, ca. 0,75 kg Saatgut /ha, entsprechend 1,5 ml Produkt/ha Beten: 2 ml/kg Saatgut, ca. 5 kg Saatgut /ha, entsprechend 10 ml Produkt/ha
Wartezeiten für die genannten Kulturen: F

Für den Umgang mit dem gebeizten Saatgut gelten die folgenden Anwendungsbestimmungen:
  • Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei vorhergesagtem Wind mit einer stündlichen mittleren Windgeschwindigkeit in 2 m Höhe höher als 5 m/s. Zur Beurteilung der Windgeschwindigkeit ist die Vorhersage im Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes für die nächstgelegene Agrarwetterstation bis zu 72 Stunden vor der Aussaat heranzuziehen (NH681-3).
  • Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679).
(Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 03.01.2023)
LTZ Augustenberg
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