ASP habe die schweinehaltenden
Betriebe stark getroffen, erklärte Vogel am Donnerstag. Das
Landwirtschaftsministerium habe mit einer Förderrichtlinie die anfallenden Mehrkosten bei der Vermarktung im Bereich der Veterinär- und Transportkosten abmildern können. Überdies sei die
Jagd in den vergangenen drei Jahren mit 3,3 Millionen Euro für die verstärkte Erlegung von Wildschweinen unterstützt worden.
Bislang gab es 2.605 bestätigte ASP-Funde. Zuletzt war die
Tierseuche Anfang Juli erstmals in einem Haustierbestand im Kreis Uckermark nachgewiesen worden. Betroffen war ein Schweinemastbetrieb mit etwa 1.300 Tieren, die getötet werden mussten. Der erste ASP-Ausbruch beim
Schwarzwild in Deutschland wurde amtlich vom Kreis Spree-Neiße Mitte am 10. September 2020 festgestellt.
Nach Angaben von Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) konnte die Ausbreitung der hoch gefährlichen Tierseuche in Richtung Westen gestoppt werden. Die Fallzahlen in den Kerngebieten seien wegen der Bekämpfungsmaßnahmen stark rückläufig, erklärte die Ministerin. Während es in den ersten zwölf Monaten seit Auftreten der ASP rund 1.600 amtlich bestätigte ASP-Fälle in Brandenburg gab, waren es dieses Jahr von Januar bis Anfang September nur rund 300.
«Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Monaten weitere Restriktionszonen aufgehoben werden können», so Nonnemacher. Trotzdem müssen man wachsam blieben, auch wegen neuer Funde im Kreis Spree-Neiße und in Westpolen nahe der deutsch-polnischen Grenze.
In den vergangenen zwei Jahren hat Brandenburg weiteren Angaben zufolge Landesmittel in Höhe von rund 73 Millionen Euro für die Bekämpfungsmaßnahmen bereitgestellt und dafür unter anderem etwa 1.800 Kilometer an Festzäunen errichtet.
Entlang der Grenze zu Polen entstand ein rund 255 Kilometer langer, doppelt eingezäunter Schutzkorridor. Damit Deutschland nach EU-Recht als ASP-frei gilt, dürfte ein Jahr lang kein Seuchenfall in Deutschland gefunden werden. Brandenburg drängt Nonnemacher zufolge deshalb auf Gespräche mit Brüssel zum Konzept eines Schutzkorridors entlang der Grenze. ASP-Funde östlich der Schutzzone sollen dann nicht mehr Deutschland zugerechnet werden.