Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
01.03.2018 | 13:04 | Anbindehaltung  
Diskutiere mit... 
   8   2

Bauernverbände warnen vor Verbot von Seil und Kette für Kühe

Freiburg - Die beiden Bauernverbände im Südwesten wollen trotz der Proteste von Tierschützern auch zukünftig Rinderhaltung im Stall mit Seil und Kette ermöglichen.

Anbindehaltung
(c) proplanta
Die sogenannte Anbindehaltung dürfe nicht verboten werden, sagte Werner Räpple, Präsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV), in Freiburg der Deutschen Presse-Agentur. 40 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg nutzten diese umstrittene Form der Tierhaltung. Ihnen sei es nicht möglich, zeitnah und ohne große Investitionen darauf zu verzichten. Ein Verbot würde das Ende vieler landwirtschaftlicher Betriebe bedeuten. Betroffen wären vor allem kleinere Betriebe, die typisch für den Südwesten seien.

Die meisten Landwirte würden bei künftigen Stallbauten auf andere Formen der Tierhaltung setzen, sagte Räpple. Der Trend gehe zum so genannten Laufstall, in dem sich Tiere frei bewegen könnten. In bestehenden Stallanlagen sei dies jedoch nicht so einfach möglich. Politik und Verbraucher müssten hierfür Verständnis haben.

Neben dem in Baden ansässigen BLHV sprechen sich den Angaben zufolge auch der Landesbauernverband und der Milchwirtschaftliche Verein Baden-Württemberg, der Molkereien vertritt, gegen ein mögliches Verbot aus. Der Deutsche Tierschutzbund, andere Tierorganisationen sowie Bundesländer wie Hessen und Thüringen fordern dagegen, dass die Anbindehaltung aus Gründen des Tierschutzes generell untersagt wird.
dpa/lsw
Kommentieren Kommentare lesen ( 8 )
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


Kommentare 
maximilian schrieb am 02.03.2018 21:09 Uhrzustimmen(16) widersprechen(13)
Hallo Kuhfreundin,
ich kenne einen traditionellen Stall im Bauernhofmuseum. Die drei Rinder bedrohter Rassen haben von März bis Oktober Weidegang, und im Stall Stroheinstreu.
Ich kenne auch die ganzjährige Anbindehaltung auf hartem rauen Betonboden mit einer Standbreite von 110 cm. Mit Tierzahlen von 10 bis 32 Kühen, je nach dem die Stallbauförderung (Stallbetondecke) vor 30 bis 40 Jahren ausfiel. Diese Tiere leiden, weil ihre angeborenen Verhaltensweisen weitgehend oder vollständig unterdrückt werden: Fortbewegung, Sozialkontakt, Eigenkörperpflege, Komfortverhalten. Typisch für diese Betriebe sind die Liegeschäden seitlich an den Fersengelenken, an der Fersenbeinkappe, am Handwurzelgelenk.
Dabei ist es nach unserem Tierschutzgesetz verboten Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen.
cource schrieb am 02.03.2018 12:17 Uhrzustimmen(17) widersprechen(19)
die rinderhaltung ist in deutschland/nordeuropa nur durch die zufütterrung im stall machbar weil im winterhalbjahr kaum weidehaltung möglich ist, deshalb sollte die rinderhaltung/weidehaltung nur in südeuropa erlaubt sein, dann hat die milch auch alle vitamine/nährstoffe vom grünland und nicht die östrogene vom soja/mais
Kuhfreundin schrieb am 02.03.2018 11:35 Uhrzustimmen(47) widersprechen(17)
schon mal einen traditionellen Anbindestall gesehen? Die polemischen Redner hier haben offenbar nicht die geringste Ahnung. Im kleinbäuerlichen traditionellen Anbindestall - oft ein Kuhstall unter einem Dach mit dem Wohnhaus, oft historische Bauernhöfe, werden keine Kühe mit Kalziummangel, Euterkrankheiten, Klauenproblemen wegen extremer Milchleistung gehalten! Im Anbindestall werden Kühe auf Stroh gehalten, oft alte robuste Rassen, meist 10 bis 20, niemals mehr als 35 Kühe. Die meiste Zeit des Jahres gehen sie auf die Weide, im Winter aber müssen sie drinnen gefüttert werden, weil es draußen schneebedeckt ist, oft auch steil oder bergig! Südwestdeutschland eben, Schwarzwald, Mittelgebirge.
maximilian schrieb am 01.03.2018 21:05 Uhrzustimmen(23) widersprechen(22)
Die Bauernverbände übersehen, dass die ganzährige Anbindehaltung den § 2 Tierschutzgesetz und den Art. 20a GG verletzt. Damit ist die ganzjährige Anbindehaltung eine Straftat nach § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz. Damit erscheint die Forderung der Bauernverbände die ganzjährige Anbindehaltung beizubehalten als Anstiftung zu einer Straftat.
maximilian schrieb am 01.03.2018 20:58 Uhrzustimmen(17) widersprechen(24)
Eine Haltungsverordnung für Rinder über 6 Monaten ist überfällig. Ein Verbot der ganzjährigen Stallhaltung hätte eine Übergangsfrist von beispielsweise 12 Jahren. Anbindehaltung findet man hauptsächlich in Nebenerwerbsbetrieben, die leicht schließen können. Oder in auslaufenden Betrieben, weil die Betriebsinhaber dem Rentenalter schon sehr nahe oder darüberhinaus sind. Diese Betriebe können ebenso sehr schnell schließen. Ein Verlust für die Betriebe entsteht nicht, weil sie Erlös erzielen durch den Verkauf der Tiere und die Einsparung der laufenden Kosten.
maximilian schrieb am 01.03.2018 20:55 Uhrzustimmen(17) widersprechen(7)
Richtig! Allerdings hätte ich andere Worte gewählt.
horst5158 schrieb am 01.03.2018 20:42 Uhrzustimmen(29) widersprechen(17)
Sie sollten mal ins Alten,-und Pflegeheim gehen damit Sie mal sehen was dort mit alten "MENSCHEN" passiert, da haben die Kühe im Anbindestall den Himmel auf Erden.
franzvonassisi schrieb am 01.03.2018 16:25 Uhrzustimmen(31) widersprechen(62)
Nicht zu fassen- reicht es nicht, die armen Tiere auszubeuten, bis sie unter dem Calciummangel in ihren Knochen zusammenbrechen oder wegen "Nichtbelegbarkeit" dem Henker vorgeführt werden, dass man ihnen postnatal ihre Babies entreisst, um die für sie vorgesehene Milch für gierige Menschenschlunde zu stehlen? Das alles muss auch noch in fixiertem Zustand passieren? Da kommt mir als normal sozialisiertem, berufsbedingt "dem Leben zugewandten" Menschen doch nur noch die Galle hoch! Wenn es den Herrschaften "zu teuer" wird, ihren Opfern die wenige Bewegungsfreiheit zu geben, die ihnen zusteht, dann sollte man diesen Tierquälern den Laden dichtmachen! Die Zeit der Sklaverei ist vorbei, Ihr Damen und Herren Bauern! Danke an alle Tierschützer, die diese Missstände in den deutschen Ställen aufdecken...!
  Weitere Artikel zum Thema

 Anbindehaltung: Verbände fordern längere Übergangszeit

 Dänemark hat erstes Tierschutzabkommen

 Verbot der Anbindehaltung soll kommen

  Kommentierte Artikel

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet