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18.03.2017 | 10:21 | Vogelgrippe 
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Bayerisches Geflügel darf Ställe wieder verlassen

Freising-Weihenstephan - Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat angekündigt, dass die allgemeine Stallpflicht für ganz Bayern gelockert wird.

Geflügel im Freiland
Vermarktung von Freilandeiern in Bayern wieder möglich. (c) proplanta
„Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. ... Eier können wieder als Freilandeier vermarktet werden“, so die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf.

Die Aufhebung der Stallpflicht durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde ist Voraussetzung, dass Betriebe wieder Freilandeier vermarkten können. Dazu müssen Legehennenhalter, die bereits bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) als „Freilandbetrieb“ registriert sind, den Wechsel der tatsächlichen Haltungsart von Boden in Freiland schriftlich anzeigen und dürfen ab dem nächsten Tag ihre Eier als Freilandeier kennzeichnen und verkaufen.

Betriebe, die einen Stall neu registrieren lassen wollen, müssen sich bei der LfL melden und diese überprüft, ob die gesetzlichen Anforderungen an das Haltungssystem Freilandhaltung im Betrieb eingehalten werden.

Was genau beinhalten diese gesetzlichen Anforderungen und welches Ziel verfolgen sie? Die Legehennen erhalten im Stall, wie in der Bodenhaltung auch, Futter, Wasser und können ihre Eier in Legenestern legen. In der Freilandhaltung haben die Tier zusätzlich Zugang zu einem Auslauf im Freien, daher auch der Begriff.

Für den Auslauf sowie den Zugang zum Auslauf gelten umfangreiche Regelungen, die alle ein Ziel haben: Die Hennen sollen sich sicher im Freien bewegen können, je nach Witterung ihren Aufenthalt frei wählen können und ihrem arttypischen Verhalten wie Futtersuche nach Würmern und Insekten, Staubbaden etc. nachgehen können.

Unterstände sowie natürliche Sträucher und Büsche sind für den Schutz vor Raubvögeln wichtig und kommen dem natürlichen Schutzbedürfnis der Tiere entgegen. Und nicht zuletzt sollen alle Tiere den Auslauf nutzen können, mit vielen Auslassöffnungen und kurzen Wegen.

Die ausführlichen Regelungen mit allen Details wie beispielsweise dem vorgeschrieben Platzangebot finden Legehennenhalter, aber auch interessierte Verbraucher im Internetangebot der LfL. http://www.lfl.bayern.de/iem/vieh-gefluegel/156444/index.php
LfL
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Kommentare 
cource schrieb am 18.03.2017 10:35 Uhrzustimmen(21) widersprechen(18)
aber nur um das ostereiergeschäft/umsatz nicht zu gefährden
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