(c) proplanta In der Bundesrepublik sei die Bienenhaltung „so unwirtschaftlich geworden, dass ein berufliches Auskommen kaum noch erwirtschaftet werden kann, schon gar nicht über den Honigpreis“, erklärte der Verband. Nach seinen Einschätzung hätte ein „Imkersterben“ auch dramatische Folgen für Teile der Landwirtschaft.
Bestäubung gefährdet
Laut DBIB wird etwa die Hälfte aller heimischen Bienenvölker von nur rund 4% Prozent der Imker gestellt und somit ganz überwiegend von den 6.500 professionellen Bienenhaltern bewirtschaftet. „Sollte die Imkerei nicht mehr finanzierbar sein, kann man sich schnell ausmalen, was das für die Bestäubungsleistung in Deutschland, die derzeit mit einem wirtschaftlichen Wert von 3,8 Mrd. Euro pro Jahr beziffert wird, bedeutet“, warnte der DBIB.
Importware oft gestreckt
Zu schaffen machen den deutschen Imkern unter anderen die Einfuhren von mit Zuckersirup gestrecktem Honig. Eine im März von der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der EU-Kommission vorgelegte Untersuchung von Importware hatte bei 147 von 320 Proben Auffälligkeiten festgestellt, die auf Verstöße gegen die Vorgaben der EU-Honigrichtlinie hindeuteten.
Umsätze rückläufig
Erhöht wird der Druck auf die heimischen Berufsimker durch Freihandelsabkommen. Laut DBIB profitieren „mehrere zehntausend Tonnen Honig pro Jahr“ von Zollerleichterungen. Erschwerend wirken sich aus Sicht der Branchenorganisation außerdem die Steigerung der Produktionskosten, die fehlenden Subventionen und ein Umsatzrückgang zwischen 20% und 40% aus. Die Verbraucher seien offensichtlich nicht in der Lage, noch höhere Kosten für regional produzierten Honig zu zahlen, heißt es dazu.
Herkunft und Qualität verbunden
Erleichterung verspricht sich der DBIB von der Novellierung der sogenannten Frühstücksrichtlinien. Die EU-Kommission hatte im April vorgeschlagen, die Vorschriften für die Vermarktung von verschiedenen Lebensmitteln - darunter neben Honig auch Konfitüren, Marmeladen und Fruchtsäfte - an die EU-Nachhaltigkeitsstrategien anzupassen. Vorgesehen ist unter anderem, die Angaben des Ursprungslandes beziehungsweise der Ursprungsländer zur Pflicht zu machen.
Klar informieren
Die Berufsimker fordern, die bisherige Kennzeichnung „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ abzuschaffen. Es handele sich um nichts anderes als „Augenwischerei“, kritisierte der Verband. Sichergestellt werden müsse, dass die Verbraucher „glasklar und korrekt“ über die Herkunft und damit indirekt auch über die Qualität des Honigs informiert würden. Vor allem bei Mischhonigen müssten die Herkunftsländer mit Prozentanteil angegeben werden.
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