«Uns sind momentan und auch in den letzten fünf bis zehn Jahren keine Fälle bekannt», sagte eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage.
Das Ministerium hatte Landkreise und kreisfreie Städte dazu aufgefordert, verstärkt zu kontrollieren, ob in Betrieben präventive Maßnahmen gemäß geltender Vorschriften durchgeführt werden. So dürfen Zucht- oder Nutzschweine beispielsweise nicht mit Schlachtschweinen aus einem anderen
Betrieb transportiert werden.
Auch sind
Schweinehalter dazu verpflichtet, betriebseigene Kontrollen durch einen Tierarzt durchführen zu lassen. Bei fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrten Todesfällen in schweinehaltenden Betrieben solle ausgeschlossen werden, dass es sich um einen Fall der
Schweinepest handelt.