(c) proplanta «Das sind absolut folgerichtige Maßnahmen», sagte ein Ministeriumssprecher am Montag in Berlin. «Das oberste Gebot ist zu verhindern, dass weitere Nutzgeflügelbestände betroffen sind.» Das «Heft des Handelns» liege weiter bei den Ländern. Nach mehr als einem Jahr war das H5N1-Virus in Deutschland erneut bei Nutzgeflügel aufgetreten - diesmal in Wickersdorf in Thüringen. Dort waren danach rund 1200 Hühner, Gänse und Enten getötet worden. Die Stallpflicht war ausgedehnt worden.
Seit Montag müssen alle Geflügelhalter im Saarland ihre Tiere im Stall lassen. Dabei handele es sich um eine vorsorgliche Schutzmaßnahme, um die Ausbreitung des Erregers zu verhindern, sagte der saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU) in Saarbrücken. Mit der Stallpflicht reagieren die Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken auf einen Vogelgrippe-Alarm im französischen Lothringen in der vergangenen Woche. Bei drei toten Schwänen war nach Angaben des Pariser Agrarministeriums das Virus H5N1 nachgewiesen worden.
In Sachsen wurden unterdessen zwei weitere Fälle von Vogelgrippe nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut habe das Virus H5N1 bei einem toten Haubentaucher aus Machern bei Leipzig und einem Schwan aus Torgau, etwa 40 Kilometer nordöstlich von Leipzig, gefunden, teilte das sächsische Gesundheitsministerium am Montag in Dresden mit. In beiden Fällen sei um den Fundort ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern ausgewiesen worden. Für Nutzgeflügel gilt Stallpflicht. Die Vogelgrippe war deutschlandweit erstmals in diesem Jahr vor gut zwei Wochen in Nürnberg aufgetaucht. (dpa)
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