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21.05.2023 | 15:25 | Tierschutz 

EFSA empfiehlt Ende der Anbindehaltung von Milchkühen

Parma - Die ganzjährige Anbindehaltung von Milchkühen sollte in der Europäischen Union verboten werden. Dies ist eine der Empfehlungen in einem Gutachten, das die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) am Dienstag (16.5.) an die EU-Kommission geschickt hat.

Anbindehaltung von Milchkühen
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(c) proplanta
Bekanntlich will die Brüsseler Behörde im kommenden Herbst eine Reihe von Vorschlägen zur Novellierung der EU-Tierschutzgesetze präsentieren. Nach Ansicht der EFSA ist ausreichend Platz zum Bewegen und Ausruhen ein wichtiger Faktor für das Wohlergehen von Milchkühen. „Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist“, heißt es in dem Papier.

Jede Kuh sollte Zugang zu einem Innenbereich haben, der insgesamt mindestens 9 m² umfassen sollte. Darin eingeschlossen ist der Liegebereich. Des Weiteren fordert die EFSA den Zugang zu Weideflächen mit trockenen und schattigen Bereichen. Wichtig sei zudem eine regelmäßige Überwachung der Tiere auf Lahmheit, Mastitis und Stoffwechselstörungen. Zudem sollten in allen Laufställen Bürsten angebracht werden, um den Kühen die Möglichkeit zu geben, natürlichen Verhaltensweisen wie Kratzen nachzugehen und ihren Körper zu pflegen.

Darüber hinaus müssten die Milchviehhalter dafür sorgen, dass die Kühe bei der Haltung in Boxenställen über einen eigenen Platz und ausreichend dickes Einstreumaterial verfügen. In Deutschland ist die Haltung in Anbindeställen in Altställen nach wie vor zulässig. Bei Neubauten wird allerdings in der Regel Laufställen der Vorzug gegeben. In einem weiteren Gutachten bewerten die Wissenschaftler der EFSA Haltungssysteme für Vögel, die in der Fleisch-, Stopfleber- und Eierproduktion verwendet werden.

Die EU-Agentur hat dabei nach eigenen Angaben eine Reihe von Gefahren ermittelt, die sich negativ auf das Wohlergehen der Vögel auswirken. Konkret fordert die Behörde, sämtliche Formen der Käfighaltung für Enten, Gänse und Wachteln zu vermeiden. Zu einem vergleichbaren Ergebnis kam die EFSA bereits in einem im Februar vorgelegten Gutachten zur Käfighaltung von Legehennen. Auch hier wurde ein Ende dieser Haltungspraxis empfohlen. Zudem wird bei Wasservögeln der Zugang zu offenem Wasser zum Baden oder zumindest zum Eintauchen des Kopfes eingefordert.
AgE
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