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21.05.2023 | 01:02 | Tierschutz 

Kein ausreichender Brandschutz in Megaställen

Hamburg - Zehntausende Tiere in industriellen Schweineställen sind im Fall eines Brandes vom Tod bedroht, weil bei der Genehmigung und Überwachung der Ställe die rechtlichen Brandschutzvorgaben sowie Mindestanforderungen für die Tierrettung nicht erfüllt werden.

Brandschutzvorgaben missachtet
Greenpeace sieht Brandschutzvorgaben in Großställen der Schweinehaltung verletzt - Laut Gutachten werden Vorgaben der Landesbauordnungen systematisch ignoriert. (c) ErdalTorun - fotolia.com
Diesen Vorwurf hat am Montag (15.5.) die Umweltorganisation Greenpeace erhoben und auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten beim Berliner Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Ulrich Werner, verwiesen. Diesem zufolge gibt es regelmäßige Verstöße gegen geltendes Recht und den im Grundgesetz verankerten Tierschutz.

Eine Brandkatastrophe wie in Alt Tellin, bei der im März 2021 rund 60.000 Schweine starben, könne sich jederzeit wiederholen, warnte die Umweltorganisation. „Der im Grundgesetz verankerte Tierschutz wird offenbar systematisch den wirtschaftlichen Interessen der Fleischindustrie untergeordnet“, monierte der Landwirtschaftsexperte von Greenpeace, Matthias Lambrecht. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sei jetzt in der Pflicht, geltendes Recht durchzusetzen und Großanlagen zu schließen, in denen tausende Tiere unter Missachtung des in der Verfassung vorgegebenen Schutzgebots gehalten würden.

Megaställe in Ostdeutschland im Blick

Das Gutachten kommt Greenpeace zufolge nach Auswertung der Genehmigungs- und Überwachungspraxis bei zehn industriellen Megaställen in Ostdeutschland zu dem Ergebnis, dass Vorgaben der Landesbauordnungen nicht nur fehlerhaft ausgelegt, sondern systematisch ignoriert werden. So werde beispielsweise regelmäßig die Vorschrift missachtet, in Abständen von maximal 40 m Brandwände zu errichten.

Außerdem seien keine Anforderungen an die brandschutztechnische Bemessung der tragenden Bauteile gestellt worden. Damit wäre die Rettung der überwiegenden Zahl der Tiere in den untersuchten Ställen im Brandfall unmöglich, so die Umweltorganisation. „Es gibt kein Recht auf den Weiterbetrieb dieser brandgefährlichen Anlagen“, betonte Lambrecht. Wenn Özdemir dieser rechtswidrigen Praxis nicht umgehend ein Ende bereite, drohten weitere Großbrände, bei denen Tiere in großer Zahl qualvoll sterben müssten.

Berliner Agrarressort will handeln

Kürzlich hatte das Berliner Agrarressort in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke angekündigt, tierschutzrechtliche Regelungen mit dem Ziel zu ergänzen, den Brandschutz insbesondere in großen Haltungseinrichtungen zu verbessern(AgE 19/23, Bund + Länder 14). Entsprechende Regelungen sollen laut Ministerium in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen werden, wozu unter anderem die Ermächtigungsnorm im Tierschutzgesetz herangezogen werden soll. Das Ministerium wies allerdings auch darauf hin, dass Brandschutzkonzepte im Bauordnungsrecht geregelt sind, für das die Länder - ebenso wie für dessen Kontrolle - zuständig seien.
AgE
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