Für den Main-Kinzig-Kreis gilt die Anordnung seit Mittwoch, im Vogelsbergkreis tritt sie am Freitag in Kraft, wie die Kreisverwaltungen am Mittwoch mitteilten. Grund hierfür seien aktuelle Virusnachweise. Bei der verordneten Stallpflicht sei auch eine Haltung in entsprechend gesicherten Volieren zulässig.
Laut Mitteilung des Main-Kinzig-Kreises hatte es unter anderem im nahen Landkreis Offenbach mehrere Fälle gegeben. Im Vogelsbergkreis war das Virus an einem toten Silberreiher in Romrod entdeckt worden.
In beiden Kreisen waren erst vor kurzem die wegen der Geflügelpest verhängten Sperrzonen wieder aufgehoben worden. Laut Mitteilung ist das Virus unter den Wildvögeln weit verbreitet und hoch ansteckend.
Im vergangenen Dezember war es unter anderem bei toten Schwänen bei Freiensteinau im Vogelsbergkreis nachgewiesen worden, im Januar traf es eine
Geflügelhaltung im selben Ort, die Tiere wurden getötet. Der Hobby-Tierhalter hatte vergeblich versucht, sich mit juristischen Mitteln dagegen zu wehren.
Vogelgrippe-Fälle