Die Quoten gelten für Fischer der EU in den zehn wichtigsten kommerziellen Fischbeständen. Dank der reformierten gemeinsamen Fischereipolitik werden so viele Bestände wie noch nie auf nachhaltigem Niveau befischt.
Für Lachs schlägt die
EU-Kommission vor, die Gesamtfangmenge im Hauptbecken der Ostsee um zehn Prozent zu erhöhen. Im Finnischen Meerbusen soll sie allerdings um 24 Prozent gesenkt werden.
Die Fangquote für Hering will die EU-Kommission in der westlichen und mittleren Ostsee um zwölf beziehungsweise neun Prozent anheben. Im Bottnischen Meerbusen zwischen Finnland und Schweden und im Golf von Riga darf allerdings viel weniger Hering gefischt werden. Hier hat sie die Quote um 35 Prozent beziehungsweise um 21 Prozent gesenkt.
Der Dorschfang in der östlichen Ostsee soll um ein Fünftel reduziert werden. Für die westliche Ostsee wartet die EU-Kommission noch auf belastbare Daten vom Internationalen Rat für Meeresforschung. Bereits verfügbare Daten zeigen, dass der Dorsch auch dort überfischt ist. Ebenfalls reduziert werden soll der Sprottenfang (um 14 Prozent). Die Fangquote für Schollen soll um fast ein Fünftel (18 Prozent) angehoben werden.
Der vorliegende Vorschlag wird von den Ministern der Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates am 22. und 23. Oktober erörtert. Wenn der Rat die Vorschläge annimmt, gelten die neuen Fangquoten ab 1. Januar 2016.
Alle Vorschläge stehen im Einklang mit dem höchstmöglichen Dauerertrag, kurz MSY (maximum sustainable yield). Er gilt als Richtwert für die Fangquoten, die größte mögliche Fangmenge, die einem gesunden Fischbestand jährlich abgefischt werden kann, ohne dass seine Fortpflanzungsfähigkeit gefährdet wird. Für Bestände im Schwarzen Meer sollen die Vorschläge im September/Oktober vorgelegt und im Dezember auf der Ratstagung von den Fischereiministern verabschiedet werden. Für das größte Paket, das den Atlantik, die Nordsee und andere Gebiete umfasst, ist der Vorschlag der Kommission für Oktober und die Verabschiedung für Dezember geplant.
Der Vorschlag der EU-Kommission beruht auf wissenschaftlichen Gutachten des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) und des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES). Der Beirat für die Ostsee (Baltic Sea Advisory Council, BSAC) wurde auf der Grundlage der Grundsatzerklärung der Kommission (COM(2015) 239 final) und der ICES-Empfehlungen ebenfalls zu diesem Vorschlag konsultiert. (EU)