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04.05.2013 | 14:01 | Geflügelpest 
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Stallpflicht mit Novelle der Geflügelpestverordnung abgeschafft

Berlin - In seiner gestrigen Sitzung hat der Bundesrat die in der „Geflügelpestverordnung“ verankerte Stallpflicht von Geflügel abgeschafft.

Stallhaltung
(c) proplanta
Die Haltung von Geflügel im Freiland war allerdings auch bisher auf Basis erteilter Ausgenehmigungen ohne Weiteres möglich, teilen der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) und der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. In der gestrigen Entscheidung wurde Bezug auf die Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts genommen.

„Es darf zumindest kritisch hinterfragt werden, warum im Vorfeld der heutigen Entscheidung keine aktuelle Risikobewertung erstellt wurde“, kommentiert Dr. Bernd Diekmann, Vizepräsident des ZDG den Sachverhalt unter Verweis auf den aktuellen Fall einer schwachpathogenen Vogelgrippevariante in einer Legehennen-Freilandhaltung im Emsland. Im Falle einer Gefährdungslage müsse die Durchsetzbarkeit einer unverzüglichen Aufstallung auch bei geänderter Rechtslage sichergestellt sein.

Werner Hilse, Vizepräsident des DBV und Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Eier und Geflügel unterstrich die gemeinsame Position mit dem ZDG. „Eine schnelle und praktikable Umsetzung der Stallpflicht von Geflügel ist ein wesentlicher Beitrag zum Schutz unserer Geflügelbestände und damit im Interesse eines jeden Geflügelhalters“. Die Behörden stünden - ungeachtet einer geänderten Rechtslage - weiter in der Verantwortung, eine Anordnung der Stallpflicht effektiv umzusetzen. Unabhängig davon appellierten beide Verbände an die Eigenverantwortung aller Geflügelhalter, die gängigen Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin konsequent umzusetzen. (dbv/zdg)
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Kommentare 
Karin Ulich schrieb am 06.05.2013 11:54 Uhrzustimmen(135) widersprechen(142)
Die Abschaffung der Stallpflicht war längst fällig. Doch das ist nur ein Teil der beklagenswerten Geflügelpest-VO. Wie sieht es denn mit der einseitig in Freilandbeständen vorgeschriebenen regelmäßigen Testung auf Geflügelpestviren aus? Sie ist verantwortlich dafür, dass immer wieder gesunde Tiere zu Tausenden qualvoll erstickt und entsorgt werden. man sieht es an den Artikeln unten! Betreiber von Großbeständen in Ställen - Massentierhaltung drückt den Zustand prägnanter aus - bestimmen selbst, wann sie aus Verdachtsgründen testen lassen. Diese Regelung treibt Freilandhalter in den Ruin, andere trauen sich gar nicht erst, Geflügel im Freiland zu halten aufgrund der massiven wirtschaftlichen Benachteiligung durch die Beschlüsse der Regierung. Jahrelang wurde an einer Verbesserung der Geflügelpest-VO gebastelt, das Ergebnis ist enttäuschend - halber Kram ist schließlich dabei rausgekommen. Das kann nur Absicht sein, gesteuert von den Interessen der Agrar-Industrie.
EPetras schrieb am 06.05.2013 11:12 Uhrzustimmen(141) widersprechen(94)
Ställe schützen nicht vor Vogelgrippe! Das weltweite Ausbruchsgeschehen belegt klar: Gerade große Ställe sind immer wieder von hoch pathognene Geflügelgrippeviren betroffen. In Deutschland werden die Daten durch den Skandal, dass nur Freilandhalter serologisch auf AI testen müssen, leider ständig verzerrt! Dennoch wurden vielfach Fälle in Putenställen offenbar - das waren auch keine Freilandhaltungen! Die Dunkelziffer ist wegen der ungerechten Tests vielfach höher. Jeder Virologe weiß, dass Viren unter Bedingungen, die einen schnellen Wirtswechsel ermöglichen, leichter zu höher pathogenen Formen mutieren. Mir ist das schon mehrfach von unterschiedlichen, unabhängigen Fachleuten, Mikrobiologen und Tierärzten, erklärt worden. Auch der ehemalige Veterinäramtsleiter in Südoldenburg, Dr. Hermann Focke warnt immer wieder vor einer Seuchenförderung durch Großställe mit enger Aufstallung, die dort ja leider üblich ist! Dort entstehen zudem auch für den Menschen wirklich gefährliche Bakterien wie MRSA und resistente Campylobakter (neben den bekannten und immer neuen Salmonellenformen) im großen Ausmaß und in für den Menschen wirklich gefährlichen Formen! (vgl.: Focke, Hermann: Die Natur schlägt zurück. Antibiotikamissbrauch in der intensiven Nutztierhaltung und Folgen [...]. Uplengen 2010: Pro Business.) Die Stallpflicht war also von Anfang an unsinnig und diente nur den Interessen der durch den ZDG vertretenen großen Stall-Geflügelhalter, die durch Belastung artgerechter Freilandhaltung einen Marktvorteil erhielten und von der Seuchengefahr durch Ställe ablenkten, auf die ja u. a. auch der Seuchenbiologe Stephan Kaufmann in einem Artikel der Welt hinwies. Eine gerechte Testung ist sinnvoll und überfällig, um Gerechtigkeit und eine angemessene Datenlage zu schaffen! Dies gilt besonders, weil das neue AIV H7N9 keine erhöhte Mortalität hervorruft und in Massenställen so gar nicht gefunden werden kann. Wir warten daher dringend auf den nächsten Schritt - der Schaffung gerechter undgleicher Testvorschriften in der Geflügelpestschutzverordnung! Elisabeth Petras Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa (PAKT) e. V. www.paktev.de Weitere Informationen dazu finden Sie auch beim Wissenschaftsforum Aviäre influenza: www.wai.netzwerk-phoenix.net
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