FLI-Präsident Mettenleiter rechnet kurzfristig nicht mit einer Entspannung - Ausbrüche „jederzeit und überall“ möglich - Betriebe müssen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten - Impfstoffe erst auf längere Sicht - Unverständnis über Bund-Länder-Streit - Zielkonflikte zwischen Seuchenschutz und Tierwohl lösbar. (c) proplanta
In Brandenburg und Sachsen sei keine Entspannung des Seuchengeschehens bei Wildschweinen in Sicht und die jüngste Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern zeige eindrücklich, „dass wir jederzeit und überall mit Ausbrüchen rechnen müssen“.
Der Wissenschaftler schließt ein weiteres Vordringen der
Seuche in Richtung Westen nicht aus, auch wenn in den von ASP bei Wildschweinen betroffenen Bundesländern alle vorgeschrieben Maßnahmen ergriffen werden. Mettenleiter appelliert an die schweinehaltenden
Betriebe, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Dies gelte auch für die
Jagd auf
Wildschweine und den Umgang mit getöteten Tieren. Der FLI-Präsident warnt vor falschen Hoffnungen auf eine baldige Bereitstellung von Impfstoffen, auch wenn es nach seinen Worten vielversprechende Entwicklungen gibt: „Hier ist eher langfristig zu denken.“
30 Jahre auf der iberischen Halbinsel
Keinen Sinn machen nach Auffassung Mettenleiters die gegenseitigen Bund-Länder-Schuldzuweisungen hinsichtlich der Tierseuchenbekämpfung: „Jeder hat in diesem Kontext seine Aufgaben bestmöglich zu erfüllen.“ Nur so habe man eine Chance auf Tilgung der Seuche, „wann auch immer das sein mag“. Der Wissenschaftler erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass es auf der iberischen Halbinsel 30 Jahre gedauert habe, die ASP auszumerzen. Auf Sardinien sei es bis heute nicht gelungen.
Ein deutlich verändertes Seuchengeschehen gebe es bei der Geflügelpest. Nachdem es lange Zeit lediglich zu sporadischen Ausbrüchen gekommen sei, sehe es derzeit in Europa beinahe so aus, als könne sich eine endemische Lage entwickeln. Auch hier helfe nur eine Überprüfung, Optimierung und konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen. Für lösbar hält Mettenleiter die Zielkonflikte zwischen Seuchenschutz und Tierwohl. So sollten beispielsweise insbesondere bei Außenklimaställen auch technische Möglichkeiten wie etwa sichere Einhausungen mit Vogelschutznetzen bei Aufstallungspflicht von vornherein eingeplant werden.