«Die geforderten Hygienemaßnahmen und die Aufstallpflicht sollten auf das Schärfste eingehalten werden», sagte die Verbandsvorsitzende Marion Dorn am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Außerdem könnten Verbraucher ihre bestellten «Weihnachtsbraten», wie Gänse oder Enten, auch früher schlachten lassen und abholen.
Besonders wichtig sei, die Futter- und Wasserstellen aus dem Freien in die Ställe zu holen, erläuterte Dorn. Dann könnten Wildvögel nicht dorthin kommen und eine Übertragung mit dem Virus werde vermieden.
Am Wochenende hatte das Schweriner Agrarministerium mitgeteilt, dass auf der Insel Rügen ein toter Mäusebussard gefunden worden sei. Bei dem Tier wurde die hoch ansteckende Vogelgrippe mit dem Virus
H5N5 nachgewiesen. Der Landkreis Vorpommern-Rügen erließ die Aufstallpflicht für Geflügelhalter in potenziellen Wildvogelrastgebieten.
Dies betrifft Tausende Tierhalter, unter anderem mit Hühnern, Ente, Gänsen und auch mit Straußen, auf Rügen und dem Festland von Ribnitz-Damgarten bis zum Greifswalder Bodden. Zuletzt war die Vogelgrippe 2017 bei Nutztierbeständen im Kreis Vorpommern-Rügen ausgebrochen. Tausende Vögel mussten getötet und beseitigt werden.