Die Landratsämter Bamberg, Bayreuth, Dingolfing-Landau und Straubing-Bogen sehen ein erhöhtes Risiko der Virus-Ausbreitung und erließen am Montag Allgemeinverfügungen. Diese beinhalten unter anderem strenge
Hygienevorschriften sowie ein Fütterungsverbot für Wildvögel. Im Landkreis Bayreuth gibt es eine Aufstallungspflicht. Zuletzt traten Fälle von Geflügelpest in den Landkreisen Starnberg, Passau, Bayreuth und Haßberge auf.
Wildvögel, die sich bevorzugt in der Nähe von Flüssen aufhalten, könnten das Virus in Hausgeflügelbestände einschleppen, so eine Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI). Im Kreis Straubing-Bogen beispielsweise befürchten Behörden diesen Effekt nach einem Ausbruch im Landkreis Passau über Wildvögel an der Donau.
Die Infektionskrankheit kommt vor allem bei Wasservögeln vor, für Menschen gilt sie als ungefährlich. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet - teilweise bis zu 100 Prozent. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige
Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft.