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15.03.2021 | 00:04 | Aviäre Influenza 

Weitere Vogelgrippe-Fälle in Norddeutschland

Kiel / Vechta / Stralsund - Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein aus. Im Kreis Plön müssen wegen der Krankheit zum zweiten Mal in wenigen Tagen Tausende Tiere getötet werden.

Geflügelpest
Der zweite große Geflügelpest-Fall auf engem Gebiet binnen einer Woche: Erneut trifft es einen Betrieb im Kreis Plön. Dort werden jetzt über 50.000 Hühner getötet. Agrarminister Albrecht reagiert betroffen. (c) proplanta
Wie das Landwirtschaftsministerium am Freitag mitteilte, hält der jetzt betroffene Betrieb etwa 53.000 Legehennen, die nun getötet werden müssen. Erst am vergangenen Wochenende hatte es in dem Kreis einen anderen Betrieb mit 76.000 Tieren getroffen.

«Dass innerhalb nur weniger Tage erneut so viele Tiere getötet werden müssen, macht mich persönlich sehr betroffen», erklärte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne). In Schleswig-Holstein wurde in der aktuellen Epidemie bisher in zehn Betrieben mit insgesamt rund 134.000 Tieren die Geflügelpest nachgewiesen. In Deutschland insgesamt sind es mehr als 100 Haltungen in elf Bundesländern.

In dem neu betroffenen Betrieb im Kreis Plön waren vermehrt Tiere verendet. Das Veterinäramt entnahm Proben und leitete sie zur Untersuchung an das Landeslabor weiter. Am Freitag bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut die Fälle.

«Schon seit Monaten sind die Maßnahmen der Biosicherheit im Land sehr hoch, die Auflagen für all jene, die privat oder gewerblich Geflügel halten, sehr streng», sagte Albrecht. «Fälle wie diese zeigen, wie wichtig unser Handeln ist.» Er forderte alle Tierhalter auf, äußerst wachsam zu sein.

In dem neu betroffenen Betrieb wurden Maßnahmen gemäß der Geflügelpest-Verordnung eingeleitet. Des Weiteren wurden Zonen um den Betrieb eingerichtet, die aus einem Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und einem Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern bestehen.

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Mit den angeordneten Aufstallungen soll verhindert werden, dass die Krankheit Haus- und Nutztierbestände befällt.

Landesweit wurden über den aktuellen Fall hinaus seit Anfang der Woche mehr als 40 weitere Proben von Wildvögeln aus den Kreisen Pinneberg, Segeberg, Ostholstein, Stormarn, Plön, Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg sowie der Hansestadt Lübeck im Landeslabor positiv vorgetestet. Eine Bestätigung der Befunde durch das FLI steht noch aus.

Das Aufstallungsgebot sämtlichen Geflügels unabhängig von Art und Größe der Betriebe gilt weiter landesweit. Betriebe dürfen Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen füttern. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
dpa
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