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26.06.2022 | 04:30 | Antibiotikaeinsatz 

Liste der Reserve-Antibiotika nimmt weitere Hürde

Brüssel - Die Liste der künftig für die Humanmedizin vorzubehaltenden antimikrobiellen Wirkstoffe hat eine weitere Hürde genommen.

Reserve-Antibiotika
Entschließungsantrag gegen Durchführungsrechtsakt zur Liste der Reserve-Wirkstoffe scheitert im Europaparlament (c) Peter Hermes Furian - fotolia.com
Das Europaparlament stimmte am Donnerstag (23.6.) mit knapper Mehrheit gegen einen Entschließungsantrag des Umweltausschusses, der den entsprechenden Durchführungsrechtsakt und damit die von der Europäischen Kommission erstellte Liste der Reserve-Wirkstoffe zu Fall bringen sollte.

Die Kritiker des anhand von Empfehlungen der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) erstellten Rechtsaktes waren bereits im vergangenen Herbst mit einer Veto-Empfehlung im Plenum gescheitert und hatten in der Folge immer wieder auf Nachbesserungen gedrungen. Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) sprach von einem „guten Tag für die Tiergesundheit“.

Das Parlament sei damit dem bewährten, wissenschaftlich fundierten Entscheidungsfindungsprozess in der EU gefolgt und habe gleichzeitig sein eigenes Votum aus dem letzten Herbst bestätigt. „Der Durchführungsrechtsakt macht die Europäische Union zum weltweiten Vorreiter in Sachen Antibiotikaresistenzbekämpfung und sichert gleichzeitig die notwendigen Behandlungsmöglichkeiten für kranke Tiere“, erklärte bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder.

Der Europäische Tierärzteverband (FVE) wertete das Abstimmungsergebnis als Vertrauensbeweis für die Prozeduren und wissenschaftlichen Bewertungen der beteiligten Behörden. Laut den Veterinären hätte der Entschließungsantrag die Gesundheitsversorgung von Menschen und Tieren sowie den Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen gefährdet. Ganz anders sehen das die Initiatoren des gescheiterten Antrags.

Für den agrarpolitischen Sprecher der Grünen, Martin Häusling, ist die Liste in ihrer gegenwärtigen Form ein „extrem schwacher Regelungsvorschlag, der nichts dazu beitragen wird, der weiteren Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen Herr zu werden“. Die Liste enthalte kein einziges derjenigen Antibiotika, die die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als für Menschen am allerwichtigsten eingestuft habe. Alle aktuell erlaubten Antibiotika blieben also weiterhin für Tiere erlaubt.

Verzicht auf Colistin möglich

Der gesundheitspolitische Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion, Tiemo Wölken, bezeichnete die Zurückweisung des Einspruchs als „Lobby-Sieg und eine Niederlage für den Schutz menschlicher Gesundheit“. „Ich bin entsetzt, dass eine größtenteils konservative Mehrheit im Parlament nun den Weg für die unambitionierte Liste der Kommission mit antimikrobiellen Mitteln geebnet hat, die nur für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen reserviert sind“, so Wölken.

„Geradezu fahrlässig“ ist es laut Häusling, dass selbst Colistin nicht auf die Liste der für die Humanmedizin reservierten Antibiotika genommen wurde. „Schließlich ist bekannt, dass auf den Einsatz von Colistin in der Tierhaltung sehr wohl verzichtet werden kann, wenn ein Mix aus Impfungen sowie Hygiene- und Managementmaßnahmen zielgenau eingesetzt wird“, so der Grünen-Politiker.

Einzelne EU-Länder wie Dänemark sähen inzwischen komplett von der Anwendung von Colistin ab, ebenso die Biolandwirtschaft. Das letzte Wort hat Häusling zufolge jetzt der Ständige Ausschuss für Tierarzneimittel (SCoVMP), der voraussichtlich Anfang Juli über den Kommissionsvorschlag abstimmen wird.
AgE
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