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01.03.2010 | 20:42 | Wildtiere 

Die Deutsche Wildtier Stiftung warnt: Vorsicht, bei Bachen mit Frischlingen

Hamburg - Wildsauen sind „gute Mütter“: Sie polstern für ihre Frischlinge das Lager, den so genannten Kessel, mit Gras, Farn und Zweigen zu einem warmen Nest aus.

Die Deutsche Wildtier Stiftung warnt: Vorsicht, bei Bachen mit Frischlingen
Hier verbringen die jungen Wildschweine die ersten zwei Wochen ihres Lebens. Gegen Feinde wie Füchse, aber auch gegenüber Menschen verteidigt die Bache ihren Nachwuchs energisch. Jetzt ist besondere Vorsicht geboten, denn Anfang März werden die meisten Frischlinge geboren. „Wer beim Spaziergang einer Bache mit ihren Frischlingen begegnet, muss mit einen Angriff rechnen“, warnt Andreas Kinser, Forst- und Jagdexperte der Deutschen Wildtier Stiftung.
 
„Starke Bachen bringen bis zu 90 Kilogramm auf die Waage - ihr Biss kann äußerst schmerzhaft sein.“ Kinser rät dringend, die Nähe der Frischlinge zu meiden. „Junge Wildschweine sind keine Streicheltiere!“ Wer unverhofft zwischen ein Muttertier und ihren Nachwuchs gerät, sollte sich zügig zurückziehen. Durch geräuschvolles Ausatmen - der Jäger spricht von „Blasen“ - warnen die Tiere eindrucksvoll. „Manchmal laufen sie auch direkt auf den vermeintlichen Feind zu, um dann abrupt zu stoppen. Diese Scheinangriffe sollen Eindruck schinden“, sagt Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung.
 
In der ersten Zeit verlassen die Frischling ihr warmes Nest im Wurfkessel nicht. „Sie sind empfindlich gegen Nässe und Kälte“, sagt Andreas Kinser. Drei bis vier Monate lang werden sie von der Bache gesäugt. Im Gegensatz zu Hausschweinen haben Wildschweine zehn Zitzen. Schon nach kurzer Zeit weiß jeder Frischling, wo sich „seine“ Zitze befindet - der Experte spricht von „Zitzentreue“.
 
Erst im Alter von fünf Monaten verlieren die Frischlinge ihre Streifen. Dann leben mehrere Wildsauen mit ihrem Nachwuchs in Familienverbänden. Diese Rotten werden immer von einer Leitbache geführt. Einen alten Keiler wird man in einer Rotte nicht finden: Er ist ein Einzelgänger. Nur junge „Männer“ dürfen im Familienverband bleiben, bis sie in ihrem zweiten Lebensjahr endgültig aus dem Familienverband vertrieben werden. (dws)
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