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19.02.2013 | 10:32 | BioFach 2013 

Neues Importverfahren für Bio-Produkte

Bonn - Die BLE präsentierte auf der Weltleitmesse „BioFach“ in Nürnberg das neue, vereinfachte Importverfahren von Bio-Produkten in die EU.

Importierte Bio-Produkte
(c) proplanta
Ökologische Importerzeugnisse aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) können in der EU mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau und dem „EU-Bio-Logo" gekennzeichnet werden. Dazu müssen diese den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau genügen und vor Ort auf allen Stufen der Erzeugung, Aufbereitung, Lagerung und Vermarktung sowohl kontrolliert als auch zertifiziert sein. Die BLE ist in Deutschland zuständig für die Erteilung von Einzelgenehmigungen zur Vermarktung von Öko-Erzeugnissen aus Drittländern in die EU.


Neu: vereinfachtes Verfahren

Mit In-Kraft-Treten des Anhanges IV der Verordnung (EG) Nr. 1235/ 2008 im Juli 2012 kann ein großer Teil der Drittlandimporte von Bio-Produkten jetzt durch ein vereinfachtes Verfahren in die EU eingeführt werden.

Beim Import von Erzeugnissen, die von anerkannten Kontrollstellen zertifiziert sind - wie auch beim Import aus anerkannten, in Anhang III der VO genannten Drittländern -, ist jetzt für die Verzollung jeder Sendung die Kontrollbescheinigung ausreichend.

Dies bedeutet Veränderungen zum bisherigen System der Erteilung von Einzelgenehmigungen: die BLE stellt die für die Verzollung erforderlichen Originalbescheinigungen aus und die Kontrollbescheinigung wird von der zuständigen Kontrollstelle erteilt.


BioFach: Institutionen berichten über erste Erfahrungen

Auf der BioFach in Nürnberg stellte die BLE die unterschiedlichen Im-portverfahren für ökologische Produkte aus Drittländern und die gesetzlichen Änderungen vor. Darüber hinaus berichteten eine Kontrollbehörde und eine Kontrollstelle über ihre erste Erfahrungen mit dem vereinfachten Importverfahren.

Der Hamburger Hafen gilt als einer der Haupteinfuhrorte für Bio-Produkte aus aller Welt. Nach Auffassung der zuständigen Kontrollbehörde für den ökologischen Landbau in Hamburg steigt durch das neue Verfahren für die Unternehmen das Fehlerrisiko bei Importen.

Aus Sicht der Kontrollstelle ABCERT AG erhöhen sich die Tätigkeitsanforderungen an eine im In- und Ausland tätigen Kontroll- und Zertifizierungsstelle. (ble)
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