Minister Röttgen habe Unrecht damit, dass eine Laufzeitverlängerung einer Zustimmung des Bundesrats bedürfe, erklärten die Umweltministerinnen von Baden-Württemberg und Hessen, Tanja
Gönner und Silke
Lautenschläger, und der bayerische Umweltminister Markus Söder am Montag in einer gemeinsamen Stellungnahme.
„Wir haben alle relevanten Fragen überprüft und sind weiterhin gemeinsam der Auffassung, dass ein zustimmungsfreies verfassungskonformes Gesetz zur Verlängerung von Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke möglich ist“, heißt es in der Erklärung. Durch eine bloße Verlängerung der Laufzeiten werde die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern bei der Atomaufsicht nicht verändert. Deshalb sei auch keine Zustimmung der Länderkammer notwendig. Die rot-grüne Bundesregierung habe seinerzeit den Ausstieg aus der Kernkraft auch ohne Beteiligung des Bundesrats beschlossen.
Die Länderminister forderten die Bundesregierung auf, die „Vielstimmigkeit“ in der Debatte um die Laufzeitverlängerung einzustellen und die für eine Änderung des Atomgesetzes notwendigen Vorarbeiten zügig voranzutreiben. (PD)