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04.03.2022 | 13:18 | Waldbrandrisiko 

Hohe Waldbrandgefahr im Frühjahr

Bonn - Mit den ersten warmen Tagen steigt schnell die Gefahr für Waldbrände. Die Sonne scheint ungehindert auf den Boden, wo noch die abgestorbenen Äste, Gräser und das Laub des Vorjahres liegen und leicht entflammbar sind. 

Waldbrandrisiko
Rund zwei Drittel aller Waldbrände entstehen im Frühling, deshalb beginnt die Überwachung bereits im März. (c) proplanta
Rund zwei Drittel aller Waldbrände entstehen im Frühling. Fahrlässiges Verhalten von Waldbesucherinnen und Waldbesucher ist weiterhin die häufigste Brandursache. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) bittet deshalb alle, sich bei ihrem Waldbesuch an die Regeln im Wald zu halten. Vom 1. März bis 31. Oktober sind Rauchen und offenes Feuer im Wald verboten.

Eine Orientierung über die aktuelle Gefahrenlage bietet der Deutsche Wetterdienst mit seinem fünfstufigen Waldbrandgefahrenindex. In den am meisten gefährdeten Bundesländern helfen Früherkennungssysteme.

So überwachen in Brandenburg, dem Land mit den meisten Waldbränden, 105 Sensoren die Waldflächen und scannen im Sechs-Minuten-Takt die Waldfläche ab. Denn trotz des feuchten und milden Winterwetters gehört Brandenburg auch aktuell zu den trockensten Regionen in Deutschland.

An folgende Regeln müssen sich deshalb alle bei ihrem Waldbesuch halten:

• Achten Sie bitte darauf, dass das Rauchen im Wald in vielen Bundesländern vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten ist (in Sachsen-Anhalt vom 15. Februar bis 15. Oktober). In den Wäldern von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen herrscht sogar ein ganzjähriges Rauchverbot.

• Das Grillen oder Entzünden eines Feuers in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald ist gesetzlich verboten.

• Eine weitere Gefahr geht von heiß gelaufenen Katalysatoren aus. Pkw und Motorräder dürfen nur auf Parkplätzen und nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.

• Auch Müll ist aus Sicht des Brandschutzes ein Thema. Jeder weggeworfene Abfall kann zu einem Brandherd werden.

• Waldbrände müssen unverzüglich der Feuerwehr (112) gemeldet werden.
SDW
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