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Einigung vor Gericht Einigung im Weinkellerei-Hallen-Streit09.12.2017 Koblenz - Traube ist nicht gleich Traube: Ein Winzer im Kreis Südliche Weinstraße darf Wein in einer Halle außerhalb des Ortes verarbeiten, wenn die Trauben überwiegend aus seiner eigenen Ernte stammen - aber nicht, wenn sie vor allem zugekauft wurden.
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