Bonn - Wenn Landwirte nachträglich ihren in den Wirtschaftsjahren 2011/12 bis 2014/15 getätigten Nachbau noch bis zum 25. März 2016 vollständig melden, verzichten die Sortenschutzinhaber auf die Durchsetzung der sich aus der Sortenschutzrechtsverletzung ergebenden Rechtsfolgen für alle in der Vergangenheit liegenden Jahre.
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Bonn - Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet die landwirtschaftlichen Betriebe, die Nachbauerklärungen für das Anbaujahr Herbst 2012/Frühjahr 2013 per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum 14.6.2013 einzureichen.
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Bonn - Ende April beginnt der Versand der Formulare zur Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2010/Frühjahr 2011 durch die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV).
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Berlin - Wie in jedem Frühjahr beginnt die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) in Kürze mit dem Versand der Fragebögen zur Erfassung des Nachbaus.
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