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06.07.2013 | 10:13 | Fischereischein 

Urlauber-Angelschein in Schleswig-Holstein künftig eingeschränkt

Kiel - Schleswig-Holsteiner ohne regulären Angelschein dürfen künftig weniger oft fischen gehen.

Angelschein
(c) proplanta
Der sogenannte Urlauberfischereischein werde künftig nur noch zweimal statt bislang dreimal im Jahr erteilt, teilte Fischereiminister Robert Habeck (Grüne) am Freitag mit. Der prüfungsfreie Angelschein wird jeweils für 28 Tage erteilte. Die Änderung tritt zum 15. Juli in Kraft.

«Wir freuen uns, wenn Touristen zum Angeln nach Schleswig-Holstein kommen. Es müssen aber Tierschutz- und Artenschutzaspekte stärker beachtet werden», sagte Habeck. Angehende Angler müssen ein Behörden-Merkblatt beachten. Bei  Verstößen gegen die Tierschutz drohen Geldbußen von bis zu 25.000 Euro.

Gelockert werden die Regeln für kommerzielle Angelkutter und für das Angeln an gewerblichen Angelteichen. Für das Angeln unter fachkundiger Aufsicht ist ein Fischereischein künftig nicht mehr erforderlich. «Die Einhaltung des Tier- und Artenschutzes kann in diesen Fällen gut durch entsprechende Aufsicht gewährleistet werden. Deshalb haben wir im Interesse des Tourismus Bürokratie abgebaut», sagte Habeck. (dpa/lno)


Angelteiche in ganz Deutschland finden Sie im Proplanta-Maps-Projekt Angelteiche.
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Kommentare 
Pro Schleswig-Holstein schrieb am 06.07.2013 17:20 Uhrzustimmen(52) widersprechen(58)
"Bürokratie abgebaut"--- ha, ha, ha. - das Gegenteil ist der Fall. Fahren wir eben in Zukunft nach Meck.-Pom. Typisch Habeck und seine Nabu-Konsorten
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