Das sieht ein
Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Agrarminister Christian Schmidt (CSU) sagte, bei der Umsetzung in nationales Recht werde größter Wert auf Schutz vor Datenmissbrauch gelegt. Betriebe, die insgesamt nicht mehr als 1250 Euro aus EU-Agrarfonds erhalten, sollen anonymisiert werden.
Deutschland konnte sich mit Bedenken nicht durchsetzen und muss die EU-Vorgaben bis spätestens 31. Mai umsetzen. Demnach sind auch wieder Zahlungen für kleinere Höfe (natürliche Personen) publik zu machen.
Dazu gehören 256.000 Einzelunternehmen, die meist Familienbetriebe sind und 90 Prozent aller Agrarbetriebe ausmachen. Derzeit werden nur Zahlungen an Großbetriebe wie Genossenschaften (juristische Personen) veröffentlicht. Die Regeln für natürliche Personen hatte der Europäische Gerichtshof 2010 für unzulässig erklärt.
Aus EU-Mitteln erhalten deutsche Landwirte jährlich rund fünf Milliarden Euro als
Direktzahlungen, die auch an Umweltauflagen geknüpft sind. Daneben erhält Deutschland jährlich 1,2 Milliarden Euro aus Brüssel für verschiedene Förderungen des ländlichen Raums. Die Veröffentlichung der Zahlungen soll Transparenz schaffen. (dpa)