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30.07.2021 | 06:48 | Fischereistreit 

EU-Kommission erlaubt Millionen-Hilfe für deutsche Fischer

Brüssel - Deutschland darf vom Brexit betroffene Fischereiunternehmen mit fünf Millionen Euro unterstützen.

Fischereiunternehmen
(c) Otto Durst - fotolia
Von der Maßnahme sollen Unternehmen profitieren, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2021 mindestens 30 Prozent ihres Einkommens aufgrund des Handelsabkommens zwischen der EU und Großbritannien eingebüßt haben, wie die EU-Kommission am Donnerstag mitteilte. Die Einbußen sollen anhand des durchschnittlichen Einkommens im gleichen Zeitraum der Jahre 2018 bis 2020 berechnet werden.

Die Entschädigungen werden den Angaben zufolge als Zuschüsse ausgezahlt und anhand der Schiffsgrößen berechnet. Dabei sollten Kompensationen aus anderen Quellen abgezogen werden. Die Beihilfe wird zunächst aus dem Bundeshaushalt finanziert, könnte aber später von einem Fünf-Milliarden-Fonds der EU übernommen werden, der Brexit-Folgen abfedern soll. Ob die Maßnahme dafür qualifiziert sei, stehe noch nicht fest, teilte die Kommission mit.

Nach Angaben des Deutschen Fischerei-Verbandes handelt es sich «zunächst nur um die erste, kleinere Tranche zur Minderung der unmittelbaren Brexit-Verluste im ersten Quartal 2021». Zurzeit müssen von den Betrieben die Bedingungen im Detail geprüft werden, ob eine Antragsstellung erfolgreich verlaufen kann, sagte ein Sprecher der dpa in Hamburg. Die 30-Prozent-Schwelle bezeichnete er als «unerwartet hoch».

Wichtiger wird aus Sicht des Verbandes eine vorgesehene zweite Tranche, mit der nachhaltige Strukturanpassungen in der Flotte und der Verarbeitung unterstützt werden sollen. «Hier sind Maßnahmen geplant, um die Kapazitäten der Flotte durch Abwrackung und Umbau dauerhaft an die geringeren EU-Quoten anzupassen.

Die Verarbeitungswerke müssen auf die geringere beziehungsweise geänderte Rohwarenversorgung reagieren.» Der Sprecher bedauerte, dass es noch keine Klarheit gebe, welche Maßnahmen förderfähig sein werden. «Hier muss durch die EU so schnell wie möglich Planungssicherheit geschaffen werden, sonst erreichen die vorgesehenen Mittel nicht ihr Ziel».
dpa
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