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08.07.2010 | 01:00 | Verordnung «neuartiger Lebensmittel» 

EU-Parlament will Verbot von Klonfleisch

Straßburg - Das EU-Parlament fordert weiterhin ein ausdrückliches Verbot von Klonfleisch.

EU-Parlament will Verbot von Klonfleisch
Das machten die EU-Parlamentarier am Mittwoch in Straßburg bei ihrer Abstimmung über die Verordnung «neuartiger Lebensmittel» klar. Das Parlament plädiert für ein eigenes Gesetz, dass den Umgang mit Klonfleisch in der EU regelt. «Eine deutliche Mehrheit im Europäischen Parlament unterstützt die ethischen Einwände gegen die Industrieproduktion von geklontem Fleisch für Lebensmittel», sagte die verantwortliche Berichterstatterin Kartika Liotard.

Die EU-Kommission solle nun einen Vorschlag dazu machen.  Anders als in den USA und Kanada sind in der EU bisher weder Fleisch noch Milchprodukte auf dem Markt, die von geklonten Tieren oder ihren Nachkommen stammen. Aufgrund einer Regelungslücke wäre es theoretisch aber möglich, Produkte von Nachkommen geklonter Tiere in die Supermärkte zu bringen.

Es gibt dafür bislang kein explizites Verbot. Das Fleisch von geklonten Tieren selbst ist in der EU gar nicht zulässig. Die Abgeordneten unterstützten mehrheitlich die EU-Verordnung «neuartige Lebensmittel». Diese regelt die Zulassung von Produkten, die nach Mai 1977 auf den Markt gekommen sind.

Darunter fallen Lebensmittel, die mit sogenannter Nanotechnik hergestellt werden, aber auch traditionelle Produkte aus anderen Kulturkreisen, wie Käferlarven oder geröstete Heuschrecken. Bei der Nanotechnik werden Atome oder Moleküle gezielt gehandhabt, um neue Produkte mit besonderen Eigenschaften herzustellen. Nun ist in dem Gesetzgebungsverfahren wieder der EU-Ministerrat gefragt, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind. (dpa) 
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