Lieferkettengesetz: Bundesrat hält fest am Zeitplan des Inkrafttretens
Berlin - Der Bundesrat sieht trotz der aktuellen geopolitischen Lage keinen Grund, das weitere Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zeitlich zu verschieben.
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Eine von Bayern beantragte Entschließung, hinsichtlich des Gesetzes ein „Belastungsmoratorium für die deutsche Wirtschaft“ einzuführen, ist vom Bundesrat am Freitag (10.2.) nicht gefasst worden.
In dem Antrag hatte Bayern darauf verwiesen, dass die deutsche Wirtschaft unter dem Ukraine-Krieg und auch noch unter den Folgen der Coronapandemie leide. Daher könnten die Pläne zum Inkrafttreten des Gesetzes nicht weiter aufrechterhalten werden.
Eine Verschiebung des Zeitplans hält Bayern darüber hinaus auch deshalb für nötig, weil die Detailanforderungen des Gesetzes an die Unternehmen erst noch konkretisiert werden müssten. Den Unternehmen seien daher noch nicht alle Details bekannt.
Das gelte nicht nur für die direkt vom Gesetz erfassten größeren Unternehmen, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz legt Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten fest, um die internationale Menschenrechtslage zu verbessern.
Das Gesetz ist seit dem 1. Januar dieses Jahres für in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten gültig. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland erfasst.