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14.06.2013 | 07:32 | Versicherungswirtschaft 

Pflichtversicherung für flutgefährdete Häuser geplant

Erfurt / Saarbrücken - Die Justizminister der Länder wollen eine Pflichtversicherung für Hausbesitzer, die Elementarschäden etwa durch Hochwasser oder Erdrutsche abdeckt.

Hochwasserschäden
(c) proplanta
Bei einem Treffen mit seinen Amtskollegen in Saarbrücken habe es große parteiübergreifende Einigkeit darüber gegeben, sagte Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa in Erfurt.

Die Gespräche müssten zügig beginnen. Beim nächsten Treffen im November könnten erste Ergebnisse vorgestellt werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisierte den Vorstoß als «Feigenblatt», das die eigentlichen Probleme nicht löse.

Poppenhäger sagte, es sei ein «Gerechtigkeitsproblem», dass viele Hausbesitzer nach einer Flut in ihrer Existenz bedroht seien, weil sie keinen Versicherungsschutz bekämen oder dieser zu teuer sei. Es könne auch nicht sein, dass der Staat immer mit Nothilfe-Paketen reagieren müsse, betonte der Minister.

Um die zusätzlichen Risiken für die Versicherer zu finanzieren, könnten die Kosten auf alle Versicherten umgelegt werden, «ähnlich wie bei der Haftpflichtversicherung». In Frankreich, Spanien oder Dänemark gebe es eine ähnliche Versicherungspflicht.

Durch eine solche Versicherung gehe jeglicher Anreiz für bauliche Schutzmaßnahmen verloren, kritisierte hingegen der Vorsitzende der GDV-Hauptgeschäftsführung, Jörg von Fürstenwerth. Dies bedeute, dass die nächste Flut noch mehr zerstörte Häuser bringe. Und: «Es ist ungerecht, alle, die weit weg vom Fluss wohnen, für jene bezahlen zu lassen, die Fluss- oder Seeblick haben», fügte er hinzu.
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