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Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-545/11). Entsprechend den EU-Vorgaben waren die direkten Zahlungen an landwirtschaftliche Betriebe in den vergangenen Jahren gesunken. Stattdessen floss mehr Geld in die regionale Entwicklung, also in Wirtschaftsförderung oder Umweltschutz.
Dagegen hatte die Agrargenossenschaft Neuzelle aus Brandenburg geklagt. Laut Gerichtsunterlagen hat die Genossenschaft 119 Mitglieder und beschäftigt 123 Mitarbeiter. Sie ist im Ackerbau und in der Tierzucht aktiv. Das Unternehmen klagte vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Die Richter dort legten dem höchsten EU-Gericht den Fall zur Prüfung vor.
Der Betrieb machte geltend, die schrittweise Kürzung der Direktzahlungen (EU-Agrargelder, die unmittelbar an die Landwirte gehen) verstoße gegen den Vertrauensschutz. Die jährliche Kürzung um mehrere Prozentpunkte von 2009 bis 2012 habe also die Planungssicherheit des Betriebs beeinträchtigt. Dies wiesen die Luxemburger Richter zurück: «Für einen umsichtigen und besonnenen Wirtschaftsteilnehmer» waren mögliche Kürzungen vorherzusehen.
Auch gegen die stärkere Kürzung bei Großbetrieben im gleichen Zeitraum ging die Genossenschaft vor Gericht. Direktzahlungen über 300.000 Euro nämlich wurden noch stärker gekürzt. Dies sei diskriminierend, argumentierte die Genossenschaft Neuzelle. Das oberste EU-Gericht ist anderer Ansicht: Die Richter wiesen darauf hin, «dass größere Begünstigte nicht dasselbe Niveau an individueller Beihilfe brauchten», weil sie wirtschaftlicher arbeiten können. (dpa)