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23.01.2015 | 00:01 | Fischereifonds-Informationen-Gesetz 

Unstimmigkeiten bei Agrarzahlungen: Proplanta hakt nach

Stuttgart/Hohenheim - Im Internet ist ab Ende Mai wieder zu lesen, wie viel Geld Landwirte von der EU bekommen.

Agrarzahlungen - Veröffentlichung
Jetzt hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt die nationale Umsetzung des EU-Rechts vorgestellt. Anlass für die Neuregelung auf EU-Ebene war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) im Jahr 2010. Damals wurde die Veröffentlichungspraxis teilweise für ungültig erklärt.

In seiner Erklärung heißt es: „Wir sehen die Veröffentlichung personenbezogener Daten grundsätzlich kritisch und legen größten Wert auf Datensparsamkeit.“ Wer die veröffentlichten Daten der Agrar- und Fischereizahlungen nicht dem Transparenzziel entsprechend nutze, habe mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro zu rechnen. (s. Artikel: Offenlegung der Agrarzahlungen beschlossen)

Wie mit minimalistischen Daten Transparenz erreicht werden soll, um welche Summen es sich handelt und worin genau die Bedenken der Bundesregierung liegen beantwortet Proplanta hier. Auskunft hatte Dr. Markus Brill, Sprecher im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), gegeben.

Wie groß ist der Umfang der Agrarzahlungen in Deutschland?

Ausgezahlt werden etwa 6,5 Milliarden Euro – errechnet auf der Basis dessen, was deutsche EU-Auszahlstellen tatsächlich ausbezahlt haben.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Es werden Namen, Gemeinden und die Postleitzahlen genannt. Neu ist, dass die Art der Beihilfen (in einzelne Maßnahmen unterteilt) gelistet wird. Darin finden sich genauere Beschreibungen des Betreibers. So werde sichtbar, ob der Empfänger eine Basisprämie oder Greeningprämie erhalte, und wofür er diese einsetze.

Um wie viele Daten geht es dabei?

Die genaue Zahl wird erst Ende Mai feststehen. Im Jahr 2010 (Oktober 2009 - Oktober 2010) waren es rund 320.000 Empfänger.

Hat die EU hinsichtlich der Art der Veröffentlichung Mitspracherecht?

Nein, es handelt sich um die Umsetzung der Verordnung 1306/2013 auf nationaler Ebene.

Worin genau liegen die Bedenken bei der Veröffentlichung personenbezogener Daten?

Es gebe grundsätzliche Bedenken, da es sich um einen Eingriff in ein Grundrecht handele. In wieweit man darin eingreife, sei eine heikle Abwägung zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Transparenz. Das erste Urteil des EUGH habe gezeigt, dass eben diese Abwägung nicht stimmig gewesen sei. Ein Thema, welches auch Gegenstand der Ratsversammlungen war.

In der Erklärung des Landwirtschaftsministers heißt es, derlei Bedenken werden nicht von der EU-Kommission, dem EU-Parlament und den anderen Mitgliedsstaaten geteilt.

In Deutschland ist Datenschutz ein empfindliches Thema. Die Bunderepublik sei das einzige Land, indem es einen derartigen Aufruhr gegeben habe. Im Süden Europas würde den Gesetzesvorschlägen der EU tendenziell gefolgt. Und die nördlichen Länder veröffentlichen bereits heute freiwillig mehr Daten über nationale Zahlungen als sie müssten.

Die Daten auf einer höheren Aggregationsebene zu veröffentlichen war zu Beginn der Diskussionen im EU-Parlament eine Überlegung. Im Zuge des gesamten Reformpaketes sei der Datenschutz allerdings nur ein kleiner Punkt innerhalb des Paketes gewesen und nicht vertiefend diskutiert worden. Außerdem habe der Juristische Dienst des Europa-Rates die Beschlüsse geprüft.

Wie soll mit minimalistischen Daten Transparenz erreicht werden?

Prinzipiell gehe es darum, überhaupt eine Diskussion in der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Man hätte die Angaben auch rein statistisch veröffentlichen können - eine Lösung, die dem Berufsstand der Landwirte entgegengekommen wäre.

Ist die Publikation der Daten legitim?

Wenn sie im Sinne der Transparenz erfolgt, ja. Zu zeigen, wer wieviel Geld bekommt ist im Sinne der Transparenz.

Wo fängt der Missbrauch an? Ab wann macht man sich strafbar?

Strafbar sei der kommerzielle Handel mit personenbezogenen Daten. Auch wer das Informationswiederverwendungsrecht, welches in diesem Fall auf zwei Jahre beschränkt sei, länger nutze, mache sich strafbar.

Wird es auch eine neue Datenbank geben, die eine umfangreiche Recherche erlaubt?

Durch die Möglichkeit, bei der Suche mehrere Maßnahmen zu kombinieren, würde die Datenbank tendenziell eher unübersichtlicher. An Stelle der bisherigen drei Zahlen fände man jetzt vier bis fünf Zahlen mit zusätzlichen Erläuterungen.

Werden Fachtermini und Abkürzungen das Verständnis einschränken?

Es würde ein Augenmerk darauf gelegt, dies zu vermeiden.

Ab wann stehen die Daten zur Verfügung?

Ab 31. Mai 2015


Quelle: proplanta
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